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Persönliche Sanierung bei Kreditkündigung: Die schnelle Restschuldbefreiung in England

Mit wenigen Zeilen eines Briefes kann das persönliche Schicksal besiegelt sein. Wenn der Brief der Bank mit einer Kreditkündigung kommt, steht für viele fest, daß sie eine Verschuldung ungeahnten Ausmaßes ereilt. Als Privatperson oder als Gewerbetreibender hatten Sie oft monatliche Raten für Darlehen bzw. Kredite zu tilgen. Irgendwann ging es nicht mehr. Jobverlust, Auftragsrückgang oder schlimme Ereignisse wie Krankheit, Unfall usw. führten dazu, daß Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht mehr nachkommen konnten. Sie sind zahlungsunfähig bzw. überschuldet. Zum Glück kann es für Sie noch einen Ausweg geben: ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Es greift sogar dann, wenn Sie als Privatperson, der Tätigkeit als Einzelunternehmer oder Geschäftsführer in Haftung genommen werden, sei es von einer Bank oder von anderen Geschäftspartnern.
WICHTIG:
Die Durchführung einer privaten Restschuldbefreiung im EU-Nachbarland wird heute von deutschen Gerichten anerkannt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar verpflichtetend. Für schnelle Verfahren zur Restschuldbefreiung bieten sich besonders England und Frankreich an. Hierbei unterstützen wir Sie in Deutschland mit unserer Rechtsberatung und im Ausland vor Ort mit Partner als auch durch tatsächliche Hilfen. Rufen Sie uns einfach für weitere Informationen an. Das erste Telefonat zur Sachverhaltsschilderung ist kostenfrei.
Es ist gleichgültig, ob Sie Frankreich oder England wählen. Bei Bereichen, die wir nicht selbst anbieten, arbeiten wir mit verschiedenen Partner für Ihre zügige Restschuldbefreiung zusammen. Der Ablauf ist weitgehend einheitlich:
Gemeinsam bereiten wir das Verfahren im Ausland vor, sichten die Unterlagen, treffen juristische Vorbereitungen und sorgen für Ihre Rechtsvertretung in Deutschland. Wir werden Sie Anfang bis Ende, also vom Umzug bis zur Restschuldbefreiung, auf allen Ebenen begleiten. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Anwaltsteam und auch unseren französischen und englischen Kooperationspartner, die auch Deutsch sprechen, zur Seite. Sofern erforderlich vermitteln wir Ihnen auch Kontakte zu Steuerberatern und Anwälten in Frankreich oder England.
Zentraler Angelpunkt ist die schnellstmögliche Verlegung Ihres persönlichen Lebensmittelpunktes nach Frankreich oder England. Wir helfen Ihnen bei der Wohnsitzverlegung ins Ausland. Nach Möglichkeit sollten Sie bereits vor Antragstellung mindestens 6 Monate in Frankreich oder England wohnen. Da nur in Deutschland eine Meldepflicht besteht, werden wir andere Nachweise Ihres neuen Lebensmittelschwerpunktes benötigen. Hierzu zählen z. B. Telefonanschluß, Konto, Tageszeitung etc., die den Nachweis erbringen, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Frankreich haben. Sodann begleiten wir Sie bei der Durchführung des privaten Insolvenzverfahrens und der Einleitung der Restschuldbefreiung.
Hier werden wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt mit unseren Erfahrungen und Möglichkeiten professionelle Unterstützung geben. Bitte sprechen Sie uns auf die Kosten an, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können. Mit erfolgreicher Restschuldbefreiung werden sich Ihre Sorgen quasi in Luft auflösen. Sie können neu durchstarten.

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