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Telefon-Abzocke von call-by-call-Anbietern gestoppt

Hinweis:
In sämtlichen, bisher von uns hier betreuten Angelegenheiten konnten wir erreichen, daß die Forderung nicht gerichtlich verfolgt wurde! Mit unserer außergerichtlichen Forderungsabwehr hatten wir folglich unmittelbar den von den Mandanten gewünschten Erfolg.
Durch die Vielzahl an Mandanten und Interessenten und die Tatsache, dass wir schon seit längerer Zeit Informationen über diese Angelegenheit sammeln, sind wir in der Lage, im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens sehr viel vorzutragen. Bislang wurde keiner unserer Mandanten zur Zahlung verurteilt.

Wer sich mit Vorvorwahlen vertippt, kann schnell eine böse Überraschung erleben: Anstatt der günstigen Cent-Beträge flattert eine Rechnung mit zig Euro ins Haus. Verschiedene Anbieter setzen wohl insbesondere darauf, daß sich die Nutzer vertippen und eine Null weglassen. Sofort nach der hohen Rechnungen meldet sich dann ein Inkassobüro und droht allerlei Schritte an. Erfolgen auf die Mahnschreiben des Inkassobüros keine Zahlungen, geht das System weiter und Anwälte werden eingeschaltet; natürlich mit weiteren Kosten.
Zwischenzeitlich haben wir einige Betroffene vertreten und konnten in allen Fällen erreichen, daß die immens hohen Forderungen nicht durchgesetzt wurden und auch gar nicht vor Gericht landeten. Teilweise wurde auch in anderen Verfahren, die vor Gericht kamen, von den Gerichten entschieden, daß das Inkasso bei Telekommunikationsanbietern nicht unproblematisch sei.
Wir hatten Ihnen ja bereits eine Formulierungshilfe für die Anfechtung und den Widerspruch wegen zu hoher Telefongebühren an die Hand gegeben. Er hat schon vielen geholfen. Wenn wir uns als Anwälte eingeschaltet haben, wurden in der Regel die Forderungen aus den Telefongebühren nicht weiter verfolgt. Kein von uns betreuter Fall kam vor Gericht, so daß die Forderungen gestoppt werden konnten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Einzelfall? Rufen Sie uns einfach an!

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