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Aktuelles

Hilfe gegen Forderungen nach Rechnung der Premium VFA AG für BEST-WERBEPORTAL24

Online Branchenbücher erfreuen sich großer Beliebtheit. Jedenfalls bis die Rechnung kommt. In einem aktuellen Fall liegt uns eine Rechnung der Premium VFA AG aus der Schweiz vor. Es wird ein Premiumeintrag Google Adwords für ein „Google Ranking“ über 999,00 € abgerechnet.

Nach eigenen Angaben auf der Internetseite best-werbeportal24.de soll die Premium VFA AG ein kompetenter Online-Marketing-Partner für Gewerbetreibende und Freiberufler sein. Der Branchenbuch-Eintrag ermögliche Ihrem Unternehmen mehr Sichtbarkeit im Netz. (Stand: 08.09.2022) Ob das angesichts der riesigen Anzahl von (auch kostenlosen) Branchenbüchern tatsächlich der Fall ist und ob man dafür Geld bezahlen möchte, mag jeder selbst beurteilen.

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben und sich dagegen wehren wollen, sollte geprüft werden, ob ein Anfechtungsgrund besteht. Hierzu teilen Sie uns bitte mit, wie genau der Vertrag abgeschlossen worden sein soll. Wir sammeln die Berichte unserer Mandanten und konnten so schon in anderen Fällen ein einheitliches Vorgehen nachweisen, obwohl es im Einzelfall in der Regel keine Zeugen auf Ihrer Seite gibt, wenn der Vertrag z.B. über ein Telefonat abgeschlossen wurde.

Wenn auch Sie eine Rechnung der Premium VFA AG für BEST-WERBEPORTAL24 erhalten haben, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen in allen Branchenbuch-Fällen schnell und unkompliziert weiter. Bitte senden Sie uns die Rechnung sowie ggf. weitere Schreiben der Premium VFA AG oder einem Inkassobüro, die Sie erhalten haben und schildern Sie uns kurz Ihren Fall (am besten per E-Mail).

Unsere Kosten liegen für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit bei pauschal 159,94 € (inkl. 25,54 € USt.).

Bitte senden Sie Ihre Mail mit der Rechnung der Premium VFA AG für BEST-WERBEPORTAL24 an: fragen@recht-hilfreich.de

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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