Aus unserer Erfahrung empfiehlt es sich, Mahnungen zu höhere Geldforderungen gegen einen Schuldner durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. So haben Sie einen sicheren Zugangsnachweis und der Verzugsbeginn ist klar definiert. Das gibt Ihnen Rechtssicherheit bei den hohen Verzugszinsen.
Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes kontaktiert und wird gegen entsprechende (moderate) Gebühren tätig.
Ihr Vorteil: Mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann der Schuldner nicht mehr behaupten, die Mahnung nicht erhalten zu haben.