In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Beitragszahlungen für die Rürup-Verträge nutzen
Für das Jahr 2019 können Beiträge, die aufgrund eines Rürup-Vertrages bezahlt wurden, bis zu 24.304,80 € absetzbar. Anerkannt werden davon 88%. Bei zusammen veranlagten Partner verdoppelt sich der Betrag. Die Angabe erfolgt als Sonderausgabe in der Steuererklärung.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh