In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Gewinn drücken mit Zwischenabrechnungen
Soll der Gewinn 2019 noch etwas gedrückt werden, bieten sich eventuell Handwerker-Rechnungen an. Ohnehin geplante Arbeiten sollten Sie in diesem Fall noch jetzt in Auftrag geben. Auch wenn diese nicht mehr vor dem Jahreswechsel fertig werden, können Sie sich eine Zwischenrechnung ausstellen lassen und diese bezahlen. Das senkt die Steuerlast.
Wer das nicht mehr schafft, schätzt den Aufwand für die Leistungen großzügig und stellt eine Rückstellung hierfür in die Bilanz ein. Das geht, wenn die Arbeiten voraussichtlich bis 31.03.2020 erledigt sein sollen.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh