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24 Steuertipps – Zwischenrechnungen

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Gewinn drücken mit Zwischenabrechnungen

Soll der Gewinn 2019 noch etwas gedrückt werden, bieten sich eventuell Handwerker-Rechnungen an. Ohnehin geplante Arbeiten sollten Sie in diesem Fall noch jetzt in Auftrag geben. Auch wenn diese nicht mehr vor dem Jahreswechsel fertig werden, können Sie sich eine Zwischenrechnung ausstellen lassen und diese bezahlen. Das senkt die Steuerlast.

Wer das nicht mehr schafft, schätzt den Aufwand für die Leistungen großzügig und stellt eine Rückstellung hierfür in die Bilanz ein. Das geht, wenn die Arbeiten voraussichtlich bis 31.03.2020 erledigt sein sollen.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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