In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 21.11.2017, Az.: 8 SA 146/17) hat dieses entschieden, dass ein Arbeitsgeber einen Mitarbeiter kündigen darf, wenn dieser eine Haftstrafe antreten muss, auch wenn diese Haftstrafe nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Der Arbeitnehmer war wegen eines versuchten Raubes rechtskräftig zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe…
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