In Zwei-Personen-GmbHs kann unter den Voraussetzungen der actio pro socio jetzt auch gegen den auszuschließen Gesellschafter selbst geklagt werden. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es darum, ob einer der Gesellschafter die Ausschließungsklage gegen den anderen Gesellschafter erheben darf. Bisher musste eine Ausschließungsklage im Anschluss an eine Gesellschafterversammlung mit einem entsprechenden Beschluss über die…
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