Mit Anfang des Jahres 2012 wurde das Testamentsregister (BGBl I 2011, S. 1386) offiziell gestartet. Es wird zentral von der Bundesnotarkammer geführt. In dem Zentralen Testamentsregister werden sämtliche Angaben (Verwahrangaben) zu allen erbrechtlich bedeutsamen Urkunden geführt, dievom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Die Bundesnotarkammer schreibt hierzu auf der eigens dafür eingericheten Webseite:…
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