Eine GmbH oder andere Gesellschaft in Deutschland kann auch mit Hilfe einer Vollmacht gegründet werden. D.h. Sie müssen bei der Gründung nicht zwingend persönlich beim Notartermin erscheinen. Gerade bei einer Gründung aus dem Ausland kann dies sehr von Nutzen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere Personen einer Person Vollmacht für die Gründung erteilen. Die…
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