Die Bundesregierung hat eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Insbesondere Immobileninvestoren, aber auch Privatpersonen konnten bei der Übertragung von Immobilien in der Vergangenheit kräftig Steuern sparen, indem sie nicht das Grundstück als solches verkauft haben, sondern lediglich Anteile an einer Gesellschaft, die Eigentümer des Grundstücks war. Damit handelte es sich um einen Unternehmenskauf…
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