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Tagsarchive: kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Grundsätzlich zählt Schweigen nach dem Gesetz als etwas Unverbindliches, also rechtlich nicht Verpflichtendes. Wer schweigt, der sagt gerade nichts und gibt damit auch keine Erklärung ab, schon gar keine Willenserklärung. Gerade im unternehmerischen Geschäftsverkehr gibt's hiervon jedoch ganz wichtige Ausnahmen. Jeder Geschäftsführer einer GmbH, einer GmbH & Co.KG, Vorstand einer AG oder eines sonstigen kaufmännischen…
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