
Nicht selten werden mehrere Darlehensnehmer in ein privates Darlehen aufgenommen. Sind diese nicht nur Bürgen, sondern auch Mitschuldner, also selbst Partei des Darlehensvertrages, dann muss eine Darlehenskündigung zwingend an alle Personen gerichtet werden. Vorsicht also bei Darlehen mit mehreren Darlehensnehmern. Es reicht nicht aus, wenn das Darlehen lediglich gegenüber einem einzelnen Darlehensnehmer gekündigt wird. TIPP:…