Wie hoch die Vergütung eines Geschäftsführers ausfällt, wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Nun kann es vorkommen, dass ein Mehrheitsgesellschafter zugleich zum Geschäftsführer ernannt wird und in der Gesellschafterversammlung quasi selbst über die Höhe seines Gehaltes bestimmt. Solche Gesellschafterbeschlüsse können auch auf Veranlassung der überstimmten Minderheitsgesellschafter gerichtlich überprüft werden, so das Oberlandesgericht Hamm in einer…
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