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Das Jahr 2023 geht zu Ende und mit Ablauf des 31.12.2023 verjähren alle Ansprüche, die im Jahr 2020 entstanden sind sowie alle Ansprüche, für die ein Verjährungsverzicht bestand und der am Jahresende abläuft. Jedenfalls, wenn auf diese die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren anwendbar ist. Bei privaten Darlehen ist der Fall. Gibt es im Darlehensvertrag…
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