Belege von Geschäftsessen, Reiseabrechnungen und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer anfallen, werden in der Regel sang- und klanglos von der Firma erstattet. Erst wenn sich das Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung eintrübt, wandert der Blick in die Bücher, genauer: in die Spesenabrechnungen. Schnell wird hier manch Anwalt fündig: War das Essen…
Hallo, wie können wir Ihnen helfen?

Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht - elixir Rechtsanwälte - Frankfurt am Main - Als Rechtsanwälte bieten wir Rechtsberatung in allen für Unternehmer und Selbstständige wichtigen Rechtsfragen


