Belege von Geschäftsessen, Reiseabrechnungen und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsführer anfallen, werden in der Regel sang- und klanglos von der Firma erstattet. Erst wenn sich das Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung eintrübt, wandert der Blick in die Bücher, genauer: in die Spesenabrechnungen. Schnell wird hier manch Anwalt fündig: War das Essen…
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