Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Tagsarchive: Steuerrecht Arztpraxis

Üblicherweise dürfen Kosten für Handwerkerleistungen im Haushalt mit 20 Prozent, höchstens jedoch 1.200 EUR pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung hat nun das Finanzgericht München (Az.: 7 K 2544/09) eingeschränkend präzisiert: Nimmt der Handwerker einen Großteil seiner Leistungen überhaupt nicht in dem Haushalt vor, so können diese Arbeiten auch nicht steuermindernd geltend gemacht…
Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte