Gestern wurde eine für die Jägerschaft und den Naturschutz zentrale Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verkündet. Danach dürften Jäger nun nicht mehr auf fremden Grundstücken gegen den Willen des jeweiligen Grundeigentümers der Jagd nachgehen. Das Recht am Grundstück überwiegt etwaige gesetzlich normierte Jagdrechte nach deutschem Recht. Wenn also ein Grundstückseigentümer die Jagd…
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