Das LG Osnabrück hatte am 17.02.2012 die Beteiligten eines Abmahnsystems zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hintergrund: Die Beteiligten sollen Dritte abgemahnt haben, "die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen." Der Haken an der Geschichte: Die Beteiligten sollen sich selbst die Werbemails zugeschickt haben, um dann per Abmahnung die Anwaltsgebühren zu kassieren. Das Urteil ist jedoch…
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