Über eine Treuhand ist es möglich, Personen an Gesellschaften zu beteiligen, ohne dass diese nach außen in Erscheinung treten. Der mit der Treuhand beauftragte, wird Treuhänder genannt. Dieser Treuhänder ist unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt, hält jedoch den Anteil für einen Dritten lediglich treuhänderisch. Über das Einsetzen eines solchen „Strohmanns“ können die wahren Beteiligten von…
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