Ist ein Versammlungsleiter notwendig? Die Rolle des Versammlungsleiters in einer GmbH-Gesellschafterversammlung ist nicht gesetzlich geregelt. Normalerweise braucht es keinen Vorsitzenden, da die Gesellschafter die Versammlung und Beschlussfassung selbst koordinieren können. Allerdings kann ein Versammlungsleiter hilfreich sein, wenn Konflikte unter den Gesellschaftern bestehen. Ein neutraler Vorsitzender, der von allen akzeptiert wird, kann für eine ordnungsgemäße, sachdienliche…
Anders als im Aktienrecht, kennt das GmbH-Gesetz keinen Versammlungsleiter. Gesellschafterbeschlüsse müssen daher nicht zwingend durch einen Versammlungsleiter festgestellt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Satzung der GmbH ausdrücklich einen Versammlungsleiter vorsieht. Sie sollten daher vor jeder Gesellschafterversammlung einen Blick in die Satzung werfen. Was hier geregelt ist, geht den gesetzlichen Regelungen in der…