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Krisenschutz: Wie Unternehmer Geld und Vermögen retten

Angestellte einer Firma sind im Gegensatz zur Firmenleitung, den Unternehmern, Geschäftsführern oder anderen Firmenlenkern rechtlich besser gestellt. So sind gerade Angestellte in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld nicht besonders stark Haftungsgefahren ausgesetzt. Angestellte Mitarbeiter zeichnen in der Regel nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich verantwortlich, während Geschäftsführer besondere (kaufmännische und unternehmerische) Verpflichtungen treffen, die bei nicht hinreichender Beachtung erhebliche finanzielle und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Schnell hat ein Firmenchef sein Privatvermögen einem Haftungsangriff ausgesetzt. Viele Beispiele aus der Vergangenheit belegen das: Selbst Vorstände großer Konzerne werden und wurden von Anklageerhebungen und Schadensersatzansprüchen nicht verschont. Pressebekannt wurden die Verfahren rund um Siemens und deren Vorstände oder das noch laufende Verfahren gegen den vormaligen Porsche-Chef Wiedeking. Madeleine Schickedanz soll als milliardenschweren Unternehmenserbin fast ihr gesamtes Vermögen verloren haben und klagt nun Ansprüche gegen Vermögensberater, Banken und weitere ein.
Aber auch in kleineren Unternehmen, in Handwerksbetrieben und bei Selbständigen schwebt ständig das Damoklesschwert der finanziellen Existenzbedrohung über den Entscheidern und Inhabern. Spätestens bei Zahlungsengpässen und einer Unternehmenskrise reagieren viele betroffenen Unternehmer fehlerhaft und setzen sich einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung aus. Im Steuerrecht droht ständig die Frage der Organhaftung, im Wettbewerbsrecht ist jeder Verstoß zugleich ein Anspruch persönlich gegen die Firmenleitung, das Zivilrecht bietet ebenfalls zahlreiche Einfallstore für eine persönliche Verantwortlichkeit der Geschäfsleitung, seien es direkte Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht oder quasi-mittelbare Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung oder (oft unbewußt) übersehenen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Handelsrecht oder direkt aus dem bürgerlichen Recht. Und schließlich kennt das Strafrecht etliche Wirtschaftsdelikte, die vielfach unbekannt sind – wie beispielsweise die Verletzung der Buchführungspflicht. Liegt erst einmal der Nachweis einer Straftat vor, sind zivilrechtlichen Haftungsansprüchen Tür und Tor geöffnet. Gerade im insolvenznahen Bereich schlagen hier viele Haftungsfallen zu. Aktuell muß beipspielsweise der einstige Drogeriemarkt-Gigant Anton Schlecker um persönliche Vorwürfe fürchten.
WICHTIG:
Unternehmer, Geschäftsführer, Selbständige und andere Entscheider können sich und ihre Familien vor einer finanziellen Katastrophe schützen. Nutzen Sie die gesamte Bandbreite des Rechts, um ihre erwirtschafteten Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine professionelle Vermögensvorsorge, auch asset protection genannt, umfasst dabei sowohl die privaten als auch unternehmerischen Bereiche, d. h. Familienschutz und Unternehmensschutz müssen hier Hand in Hand gehen. Stimmen Sie deshalb Ihre Planungen nicht nur unternehmensintern, sondern auch im Kreis Ihrer Familie ab.
Sind nun all die in den Strudel der Haftung geratenen Unternehmer demzufolge selbst schuld an ihrer wirtschaftlichen Existenzgefährdung und -vernichtung?  Wohl kaum. Im vielfach hektischen und unübersichtlichen Tagesgeschäft eines Unternehmers müssen oft Entscheidungen in kürzester Zeit getroffen werden. Prioritäten verrutschen zu Lasten des Chefs. Glücklich kann sich hier preisen, wer einen vertrauensvollen Hausanwalt oder zuverlässigen Rechtsberater an seiner Seite hat. Doch können sich Firmenpatriarchen einen solchen Aufwand und eine derartige zusätzlichen Kostenlast denn überhaupt leisten? Nun, die Frage ist auf den ersten Blick sicherlich berechtigt, allerdings beim genaueren Hinsehen falsch gestellt. Der Unterschied zwischen Kosten und Investition liegt gerade darin, daß sich Ausgaben für Investitionen im Laufe der Zeit amortisieren. So muß es auch bei der rechtlichen Absicherung des Unternehmers laufen. Wer sein mühevoll erwirtschaftetes Vermögen bewahren und schützen will, kommt nicht umhin, sich frühzeitig entsprechende Beratung hinzuziehen. Frühzeitig bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich sofort. Denn nur in einem krisenfreien Umfeld lassen sich die besten rechtlichen Strategien für eine Vermögensabsicherung in die Wege leiten. Zeichnet sich eine Krise bereits ab, sind die Möglichkeiten für einen persönlichen Schutz schon oft juristisch sehr stark eingeschränkt.
[attention]MERKE:
Wer als Firmeninhaber oder Firmenlenker sein Privatvermögen vor Haftungsgefahren oder anderen Unwägbarkeiten bewahren möchte, muß frühzeitig professionelle Hilfe hinzuziehen. Gerne können Sie uns kontaktieren.[/attention]
Völlig fatal und fehlerhaft sind die oft in Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz auftretenden Geldtransfers und Vermögensübertragungen oder anderen unglücklichen „Rettungsversuchen“. Schnell kann es auch Einzelunternehmer treffen, die irrigerweise meinen, nicht dem Insolvenzrecht zu unterliegen. All diese unbeholfenen Versuche, zu retten was zu retten ist, scheitern letztlich an den Vorgaben des Anfechtungsgesetzes. Mit Hilfe des Anfechtungsgesetzes können viele Rechtsgeschäfte, Übertragungen und Vermögensverschiebungen wieder rückwirkend gemacht werden, so daß am Ende außer erheblichen Kosten und dem Strafvorwurf der Gläubigerbenachteiligung u. a. nichts gewonnen ist.  Weder die vielfach angedachte Vermögensmehrung der Ehefrau noch ausländische Offshore-Konstruktionen taugen hier als sicherer Hafen. Besser ist es, vor einer Krise die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, auch wenn in einer Krise gerade in Zusammenspiel mit den Gläubigern noch oft genug gute Erfolge erzielt werden können. Das neue Insolvenzrecht bietet hier selbst jenen, die zu spät zur Einsicht gelangen, Hilfestellungen. Gerne können Sie uns wegen rechtlichen Detailfragen ansprechen.
Im Kern baut eine Lösung in der Vermögensabsicherung auf zwei Säulen auf: einerseits ist die Unternehmensseite zu beleuchten, andererseits gilt es, die privaten Verhältnisse zu klären. Im Unternehmenssektor spielen eine Vielzahl an Punkten hinein, die eng mit den betrieblichen Abläufen zusammenhängen. Wie ist die Unternehmensorganisation und Entscheidungsstruktur? Welche Rechtsform ist geeignet? Wo zeigen sich mögliche Einfallstore für Haftungsfragen oder Gefahren des Vermögensverlustes? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um einen bestmöglichen Schutz für den Betrieb zu erreichen? Im privaten Bereich ist zunächst die familiäre Situation zu ergründen und darauf aufbauend sind dann die Fragen gerade aus dem Familien- und Erbrecht zu besprechen. Lohnt sich ein Familienfonds? Ist das Stiftungsmodell eine denkbare Variante? Sollen die Kinder bereits einbezogen werden? Fragen über Fragen, die immer nur in einem individuellen Gespräch geklärt werden können. Wer auf pauschale Empfehlungen und Standard-Rezepte hofft, kann nur verlieren. Vermögensschutz ist so individuell wie das Leben selbst. Bitte rufen Sie uns zwecks Terminsvereinbarung an. Wir betreuen bundesweit und kommen ggf. auch nach Rücksprache zu Ihnen.
VORSICHT:
Selbstredend gehört zum Vermögensschutz auch die Sorgfalt bei der Vermögensanlage! Seien Sie bei Ihrer Wahl, wem Sie Ihr Geld zur Anlage anvertrauen, vorsichtig! Prüfen Sie regelmäßig den grauen Kapitalmarkt

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