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Anwalt Wirtschaftsrecht: Bankenfinanzierung als Problem

Anfangs spielen sich Banken als Helfer und Unterstützer der Firma auf. Natürlich stemmen sie die Finanzierung der Betriebsimmobilie mit. Selbstverständlich räumen sie einen respektablen Kontokorrent für die laufenden Geschäftsvorgänge ein. Anstandslos geben sie Geld für Zwischen- oder Sonderfinanzierungen. So manchem Unternehmer wird da schnell mal in klammen Zeiten der ein oder andere Euro zugesteckt. Der Rest ist Bankroutine: hier und da ein paar Unterschriften, kurz noch die Sicherheiten und schon ist alles im Lot.
Der Ärger geht allerdings los, wenn das Unternehmen unbeabsichtigt in Schräglage gerät, meist weil die Liquiditätsdecke dünn ist. Dann werden die Zügel von der zuvor so freundlichen Bank straffer gehalten. Der Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter werden zum Bankengespräch gebeten. Das Ende vom Lied: Wenn keine Kündigung der Kreditlinien droht oder gar erklärt wird, dann soll doch bitte zumindest eine Unternehmensberatung ins Boot geholt werden. Man kenne und vertraue einer ganz bestimmten. Eine gute Empfehlung. Die kennen sich mit den Problemen im Unternehmen bestens aus.
ACHTUNG:
Jetzt gilt es aufzupassen! Immer dann, wenn Ihnen Ihre Bank eine Empfehlung zu einer bestimmten Unternehmensberatung gibt, gilt nur eins: Finger weg! Wenden Sie sich stattdessen an einen unabhängigen Berater! Gerne helfen wir Ihnen. Wir kommen sofort zu Ihnen. Ein Anruf genügt.
Ist die empfohlene Unternehmensberatung erst einmal auf Druck der Bank von Ihnen engagiert, geht die häppchenweise Entmündigung und Enteignung los. Es wird ein teures „Restrukturierungsgutachten“ erstellt, eine mit Schablonen und Zahlenstandards gefüllte Powerpoint-Präsentation, die – wen wundert’s? – eine positive Fortführungsprognose bescheinigt, selbst wenn die Insolvenzreife längst an die Tür geklopft hat. Ist das ein Problem für die Unternehmensberater? Nein. Sie haften ja schließlich nicht für die Fehlentscheidungen der Geschäftsführung. Selbst wenn das Gutachten völlig falsch sein sollte, muß der Chef die Entscheidungen treffen – und verantworten. Ein Rückgriff auf die Berater ist kaum möglich.
Während die Berater eifrig, Seiten um Seiten füllen, Stunden um Stunden Interviews führen und Rechnung um Rechnung schreiben, taumelt das Unternehmen mehr oder minder am Rande des Ruins entlang. Uns sind Fälle bekannt, da wurden wöchentlich Rechnungen über 20.000 Euro von Unternehmensberatern gestellt; 500.000 Euro im halben Jahr!
VORSICHT:
Unternehmensberatungen haben Einblick in Ihre Zahlen und können daher leicht feststellen, wo Ihre Schmerzgrenze bei den Rechnungen und der Rechnungshöhen liegen. Oft genug gehen sie aber auch darüber hinaus.
Ziel so mancher Unternehmensberatung ist es, den wackelnden Kandidaten möglichst lange aufrecht zu erhalten und Rechnungen für geleistete Stunden zu stellen. Je länger die Firma am Leben bleibt, desto mehr kann der Beratungstrupp abrechnen, so deren Kalkül. Zu den Standards der Verzögerungstaktik gehört es, mit den Lieferanten Stundungen zu vereinbaren, längere Zahlungsziele auszuhandeln oder nur zwingend erforderliche Rechnungen zeitnah zu bezahlen und den Rest liegen zu lassen. Vermag sich die Unternehmensberatung mit einem Vorgehen oder einer Folgebeauftragung nicht durchzusetzen, genügt ein Anruf. Hinter dem Rücken der Geschäftsführung stimmen sich Unternehmensberater und Bank ab, bestellen die Führungsriege ein und erhöhen bankseitig noch einmal den Druck. Die letzten Sicherheiten werden aus den Gesellschaftern, dem Unternehmen oder der beteiligten Geschäftsführung herausgepresst. Nachbesicherungen werden gefordert. Der Ehepartner des Firmenpatriarchen soll sich ebenfalls verbürgen. Sind noch Privatimmobilien unbelastet? Die können doch mit einer Grundschuld besichert werden. Markenrechte werden verpfändet. Umfassende Bürgschaften werden erbeten. Oft gipfelt das alles in dem Vorschlag einer doppelnützigen Treuhandvereinbarung, durch die letztlich die Bank komplett das Unternehmen an sich zieht. Die vormaligen Gesellschafter haben dann nichts mehr zu melden, sind reine Marionetten. Die Stimmenmehrheit liegt nun in der Hand des bankseitig eingesetzten Treuhänders. Als vorgebliches Sanierungsinstrument wird die doppelnützige Treuhand angepriesen. In Wirklichkeit ist es ein strategischer Schachzug der Banken, um als Finanzierer an die Gesellschaftsanteile des Unternehmens und damit an die Stimmrechte zu gelangen.
[attention]WARNUNG:
Bevor Sie einer doppelnützigen Treuhandvereinbarung zustimmen, sollten Sie unbedingt sämtliche denkbaren Alternativen beleuchten und sich von einem erfahrenen Berater unabhängig über die Einzelheiten des Vertragsentwurfs informieren lassen. Rufen Sie uns an, wir kennen derartige Verträge aus der Praxis! So mancher Vertragsentwurf ist rechtlich unzulässig. [/attention]
Geht irgendwann gar nichts mehr und führt an der Insolvenzanmeldung kein Weg vorbei, ist eins sicher: Die Bank ist der Gewinner und geht ohne jeden größeren Verlust aus dem Engagement heraus. Sie als Firmeninhaber sind der Verlierer. Oft droht sogar die private Insolvenz.
TIPP:
Je frühzeitiger Sie unabhängigen, fachlichen Rat einholen, desto wirksamer kann Ihnen geholfen werden. Vertrauen Sie nicht blindlings Ihrer Bank! Es gibt Alternativen. Fragen Sie uns! Der beste Zeitpunkt dafür ist entweder bevor Sie überhaupt Kredite bei der Bank aufnehmen oder – falls schon erfolgt – dann beim allerersten Wunsch der Bank um ein klärendes Gespräch.

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