
Private Darlehen können über eine Bürgschaft abgesichert werden. Das hat für den Darlehensgeber den großen Vorteil, dass es einen weiteren Schuldner gibt, an den man sich halten kann, wenn der Darlehensnehmer nicht bezahlt. Wenn Sie einen Bürgen in Anspruch nehmen wollen, muss zunächst die Bürgschaftserklärung geprüft werden. Die Einrede der sog. Vorausklage sollte ausgeschlossen sein.…