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Softporno-Abofalle? Muß Rechnung von Steger Inkasso bezahlt werden?

Der Text auf der Webseite www.heisse-teenies.de beginnt mit:

Hi, ich bin Jenny, 19 Jahre und möchte professionelle Stripperin werden… (…)
…neulich lag ich bei meiner Freundin Vicky zu Hause am Bett und da wir finden dass wir beide wirklich gut aussehen und auch beide einen tollen Body haben, sind wir auf die Idee gekommen, uns als Stripperinen zu bewerben. Wir haben gegenseitig von uns Fotos gemacht und möchten das ihr sie euch anseht und eure Bewertung abgebt. Seid bitte nicht zu streng mit euren Bewertungen, da wir wirklich noch totale Anfängerinnen auf dem Gebiet sind…

Wer weitere Bilder sehen möchte, landet auf folgender Seite, auf der erste Daten in Form der E-Mail-Adresse abgefragt werden:

Zugangsdaten zusenden

Gib deine E-Mail Adresse ein, um die Zugangsdaten zu erhalten:

(muss stimmen)

 
ACHTUNG:
Stimmen Sie Nutzungsbedingungen immer nur zu, wenn Sie diese auch tatsächlich einsehen konnten! Im vorliegenden Fall entstehen nach den Nutzungsbedingungen Kosten, die aber auf der Startseite unter Nutzungsbedingungen genannt werden und nicht beim Registrierungsfeld!
Die Nutzungsbedingungen enthalten dann u. a. folgende Ausführungen:

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Premium Media Service Ltd. (im folgenden: „Betreiber“) und juristischen und natürlichen Personen, die Internetangebote der Premium Media Service Ltd. nutzen (im folgenden: „Kunden“).

(…)

§ 1 Vertragsschluss, Angebot und Annahme

(1) Durch Abschluss der Anmeldung auf dieser Webseite schließt der Kunde einen Vertrages mit dem Unternehmer ab.
Derf Vertragsabschluß wird durch Ausfüllen und Absenden des E-Mail Registrierungsformulares gültig.
Wird der Kunde dabei zur Eingabe seiner persönlichen Daten aufgefordert, so hat er diese wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Er haftet insofern für sämtliche Schäden, die aus der Angabe falscher Daten entstehen.
(2) Der Betreiber nimmt das Angebot durch Anzeige am Bildschirm oder Übersendung einer Registrierungsbestätigung an.
(…)
§ 3 Gesetzliche Belehrung über das Widerrufsrecht
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar erbracht wurden. (§ 312 d Abs. 4 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch).
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde den Button „Registrieren“ betätigt hat.

§ 4 Preis, Zahlungsbedingungen

(1) Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich nach 12 Monaten und wird nicht automatisch verlängert.
(2) Der Preis für die Nutzung des Mitgliederbereiches beträgt 129,- Euro für 12 Monate.

(…)

Stand: 28.07.2011

Internetangebote, die den Preis nicht im Rahmen der Registrierung klar und offensichtlich benennen, werden nach einschlägiger Rechtsprechung als „Abofallen“ bezeichnet. Teilweise wurden die Betreiber von Abofallen bereits strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Künftig soll die sogenannte Button-Lösung vor unerwarteten Kostenfallen schützen (ab 01.08.2012).
Auf der Startseite von www.heisse-teenies.de steht am unteren Rand in kleiner Schrift:

Accounts sind nicht übertragbar und gelten nur für eine Person. Der Zugang zum Memberbereich endet automatisch nach 12 Monaten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 129,- Euro. Beachten Sie: Jeder Missbrauch wird zur Anzeige gebracht und Straf- als auch Zivilrechtlich verfolgt.

Als Anbieter der Internetplattform findet sich im Impressum folgende Angabe:

Premium Media Service Ltd.
Casa Tropicana
Reef Village, Ambergris Caye
Post Office Box 134
Belize

WARNUNG:
Seien Sie vorsichtig! Zahlen Sie nicht, ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens!
Wer seine E-Mail-Adresse auf www.heisse-teenies.de angibt, erhält kurze Zeit später eine Rechnung von Steger Inkasso (Steger Medienverwaltung, Josephspitalstr. 15, 80331 München). Darin wird zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 129,00 Euro aufgefordert.
TIPP:
Zahlen Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung! Es bestehen erhebliche rechtliche Argumente gegen eine Zahlungspflicht, die sich aus dem Aufbau und der Kostendarstellung ergeben können. Eine endgültige Einschätzung bleibt der Einzelfallprüfung überlassen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen!

9 Replies to “Softporno-Abofalle? Muß Rechnung von Steger Inkasso bezahlt werden?”

  1. Gabriele E. says: 6. August 2014 at 22:57

    Hallo! Ich habe nach drei Mahnungen nun eine Forderung von Rezepteportal24
    von 289 euro bekommen und Drohung Gerichtsvollzieher,negertive Schufaeintragung und Kontopfändung.Ich hatte gleich wiederufen und habe wie empfohlen (Verbraucherzentrale) ignoriert. Kann ich das weiterhin tun?oder muss ich mir Rechtsbeistand holen jetzt?

    1. admin says: 21. August 2014 at 08:26

      Da in solchen Fällen die Anwaltskosten leicht die Forderung übersteigen können, bieten wir hier Hilfe zu sehr geringen Kosten an: http://www.recht-hilfreich.de/soforthilfe/inkasso

  2. Jens says: 20. Juni 2014 at 18:21

    ich war auf dieser Seite und musste später feststellen dass diese ca250 Euro im Jahr wollen.
    Bis jetzt kam nioch keine email mit einer rechnung.
    Kann ich den jetzt noch vorbehaltlich Widerspruch einlegen . Heute wäre mein letzter Tag um dies zu tun

    1. Uwe Martens says: 23. Juni 2014 at 12:51

      Ja, ist möglich. Sofern nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, ist sogar eine längere Frist.

      1. Sylvia says: 10. Juli 2014 at 15:52

        Hallo Herr Msartens,
        und wieder ein neues Betätigungsfeld von Premium Media Service LtD. :
        http://www.routenplaner-24.net
        nach meinen Besuch kam 3 Stunden später die mail mit einer Rechnung von 249€, abgesendet von „Inkasso-Pable-Domainverwaltung.net
        wie kann ich denn da widersprechen?

        1. Uwe Martens says: 10. Juli 2014 at 16:03

          Am besten anwaltlich ;-) – Ist der Widerruf auf der Seite schon entsprechend den neuen Vorschriften? Wenn nicht einfach Widerruf an die Gegenseite (laut Impressum) senden. Kommen Sie danach nicht weiter, weil die Gegenseite fortfährt, helfen wir. Bisher haben wir außergerichtlich zu 100 Prozent die Forderungen abgewehrt bekommen.

  3. Jens says: 20. Juni 2014 at 18:19

    hier anscheinend auch eine Falle mit der gleichen ImpressumAdresse wie oben angegeben.
    http://www.horoskop-portal-24.net/impressum

  4. Julia says: 1. Juni 2014 at 21:44

    Hallo Herr Martens,
    das Unternehmen scheint nun wieder mit einer Kostenfalle aktiv zu sein.
    http://www.seitcheck.de/www-rezepte-portal-24-net/10642
    Gruß Julia

    1. Uwe Martens says: 3. Juni 2014 at 08:00

      Danke für die Info!

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