Dauerbrenner Fahrtenbuch: Wer den Vorteil nutzen möchte, seine Autokosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen, muss nachweisen, dass er es fast ausschließlich betrieblich nutzt. Das erfolgt üblicherweise über das Führen eines Fahrtenbuches. Ein Fahrtenbuch, so hat nun das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 10.07.2019, Az.: 7 K 2862/17 E), muss aktuell geführt werden. Ein nachträgliches…
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