In Zusammenhang mit einem aktuell laufenden Strafverfahren wird gerade durchaus gegensätzlich diskutiert, ob ein Inkassoanwalt gegenüber Schuldnern die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen darf, wenn zwischen Anwalt und Gläubiger eine günstigere Vereinbarung getroffen wurde. Interessant sind hierbei die Blogeinträge auf der Seite der Kollegen Dr. Schmitz & Partner.
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