Wird auf eine Rechnung nicht bezahlt, verschicken Gläubiger standardmäßig Mahnungen, manchmal sogar ohne schon mögliche Verzugsschäden (z. B. Verzugszins) geltend zu machen. Dabei bietet das Gesetz im Falle des Verzuges durchaus beachtliche Verzugszinsen (5 bzw. 8 Prozent über dem Basiszinssatz), die so manche Börsenrendite in den Schatten stellen können. Wenn Sie als Gläubiger später in…
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