Sind Inkassokosten als Verzugsschaden auch bei Tätigkeit eines Inkassobüros vom Schuldner zu tragen?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung angerissen, ob Kosten des Inkassos als Verzugsschaden geltend gemacht werden können, auch wenn die Tätigkeit durch eine Verrechnungsstelle resp. ein Inkassounternehmen erfolgt. Damit wird eine bisher umstrittene Kostenfrage erneut aufgeworfen. Wegen der besonderen Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Inkassokosten als Verzugsschaden geben wir diese hier im Wortlaut…