Sie surfen im Internet und bestellen auch im Ausland? Oder bieten Sie Waren, Dienstleistungen usw. im Internet auch für ausländische Kunden an? Dann ist dieser Link mit Hinweisen der EU zu zivilrechtlichen Verfahren für Sie informativ: http://ec.europa.eu/civiljustice/publications/docs/guide_litiges_civils_transfrontaliers_de.pdf
Selten wird in die Vorbereitung des Forderungsmanagements viel Energie gesteckt. Dabei liegt dort die Chance, einen schnellen und wirksamen Forderungseinzug zu installieren. Wer besonders zügig sein möchte, sollte unbedingt darauf achten, daß sämtliche Absprachen und Vereinbarungen schriftlich in Dokumenten festgehalten werden. Schriftlich bedeutet hierbei nicht nur Textform a la Kleingedrucktem, Auftragsbestätigung oder Lieferschein, sondern ausdrücklich…
Der Richter klärt den Beklagten bei der Verkündung des Urteils auf: Richter: "Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen oder darauf verzichten." Beklagter: "Dann würde ich gerne auf das Urteil verzichten!"