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Haftungsabsicherung: Wann ist es zu spät für eine Vermögensübertragung? Vorsorge auch für den Insolvenzfall

Viele, viel zu viele Vermögende können sich nicht ausmalen, wie schnell, unerwartet und heftig ein plötzlicher Vermögensverlust auftreten kann. Dabei sind die Gazetten voll von Berichten aus der Prominentenszene, die durch Unglücksfälle, Haftungen und Firmeninsolvenzen in den völligen Vermögensverfall gerutscht sind.
Madeleine Schickedanz und Anton Schlecker sind nur herausstechende Beispiele. Berichten zufolge sollen etwa der Wildecker Herzbube Wolfgang Schwalm, die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa, die Sänger Nino de Angelo und Costa Cordalis oder etwa die Bestseller-Autorin Hera Lind es nicht geschafft haben, ihr einst beachtliches Vermögen langfristig zu erhalten. Franjo Pooth, der Ehemann von Veronica Pooth, vormals Feldbusch, hatte aufgrund seiner Firmeninsolvenz plötzlich erhebliche private Schulden. Matthias Reim schaffte es nicht, das Vermögen aus 1,4 Millionen Verkäufen seines Hits „Verdammt, ich lieb dich“ zusammenzuhalten.
Wie gewonnen, so zerronnen – das muß nicht sein. Wer rechtzeitig Vorsorge betreibt, kann mit seinen Vermögenswerte lange wirtschaften, seien es Hunderttausende oder Millionen. In allen Fällen sind frühzeitig bedachte Vermögensabsicherungen eine Frage der Vernunft und vorausschauenden Umsicht. Natürlich drängen schließlich auch die Fragen des Nachlasses zu einem umsichtigen und frühzeitigen Handeln, denn niemand weiß, wann es soweit sein wird.
Unvernünftig handelt, wer zu spät an die Vermögensabsicherung denkt. Denn gerade bei dem vorsorgenden Schutz der Bar- und Sachwerte gilt eine Devise:
WICHTIG:
Vermögensschutz funktioniert nur, wenn noch keine Haftungsgefahr akut ist. Ist eine – wie auch immer geartete – größere Zahlungspflicht konkret absehbar, so helfen Vermögensverlagerungen, Absicherungen und Rechtskonstruktionen zum Schutz gar nichts mehr! Kommen Sie daher rechtzeitig zu unserer Beratung.
Jedes unseriöse und rechtlich dubiose Endspurt-Modell ist kein einzigen Pfifferling wert. Kurzfristige Vermögenstransfers ins Ausland, Umgehung oder Herauszögern der Insolvenzanmeldepflicht, Eintragungen nicht valutierter Grundschulden auf Immobilien oder großzügige Zuwendungen an Familienmitglieder bringen rein gar nichts, sondern kosten einem allenfalls den ruhigen Schlaf und bringen einem eine Menge Ärger. Solche unbedachten Vorgänge erhöhen vielmehr die Gefahr, daß man nicht nur mit dem Besitz, sondern am Schluß sogar noch mit seiner Freiheit haftet. Die Gläubiger werden durch Strafvorschriften geschützt. Ein Verstoß dagegen, kann Freiheitsstrafe bedeuten.
Eine vorausschauende und weitsichtige Vermögensberatung mit Absicherungsabsicht muß dem Streßtest in einer Krise Stand halten. In der Krise werden hart gesottene Staatsanwälte, anfechtungsfreudige Insolvenzverwalter, gewiefte Gläubiger-Anwälte, vollstreckende Finanz- und Sozialbehörden die Rechtmäßigkeit der Schutzvorkehrungen zu prüfen wissen. Haarklein werden die getroffenen Schutzmaßnahmen unter die Lupe genommen und die Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen überprüft. Wer hier früh mit einem erfahrenen Beraterteam Vorsorge getroffen hat, muß sich um Fragen des Vermögensverlustes in einer Krise keine Sorgen machen. Sind Vermögensübertragungen so anfechtungsfest vorbereitet worden, sind sie in der Regel nicht strafrechtlich vorwerfbar. Auch scheidet dann üblicherweise ein Vorwurf nach §§ 138, 242 BGB (gute Sitten, Treu & Glauben) aus.
Wir helfen Ihnen, ruhigen Schlaf und Vermögen zu behalten. Rufen Sie uns einfach an.

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