Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entscheiden, dass Fotos des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, die bei einem Einkauf in einem Supermarkt gemacht wurden, auch ohne dessen Einwilligung veröffentlicht werden dürfen (BGH Urteil vom 06.02.2018, Az.: VI ZR 76/17).
Christian Wulff ist eine Person der Zeitgeschichte und der Zeitschriftenverlag konnte sich erfolgreich auf die Pressefreiheit berufen. Etwas anderes gilt aber dann, wenn Personen ungefragt veröffentlicht werden, die nicht wie Herr Wulff in der Öffentlichkeit stehen. Wer ein Foto von sich im Internet, in der Werbung oder einer Zeitung bzw. einer Zeitschrift findet und vor der Veröffentlichung nicht gefragt wurde, kann sich dagegen erfolgreich wehren. In diesem Fall kann man Unterlassung und Schadenersatz fordern.
Regelmäßig muss derjenige, der Bilder ungefragt veröffentlicht hat, dafür den Betrag bezahlen, der üblicherweise bei Buchung eines Models für das Foto angefallen wäre. Des Weiteren kommt es darauf an, wie weit das Foto verbreitet wurde. War es eine viel besuchte Seite im Internet oder eine Werbung in einer lokalen Tageszeitung. Je nach Nutzung fällt das Honorar höher oder etwas niedriger aus. Bezahlt werden muss aber in jedem Fall. Sie können sich für diesen Fall auch ohne vorherige Fristsetzung direkt an einen Anwalt wenden. Die anfallenden Kosten müssen ebenfalls vom unberechtigten Nutzer bezahlt werden.
In den meisten Fällen gehen wir im ersten Schritt mit einer Abmahnung vor. Anschließend wird das Honorar für das jeweilige Bild verhandelt. Kommt es zu keiner Einigung, wird gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
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