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Winn & Co PS Srl: Gewinnspielvertrag durch Zahlung beenden?

Die Adressen gutgläubiger Mitbürger werden unter Gewinnspielanbietern gerne weitergegeben. Häufig werden sensible Bank- und sonstige Daten wie Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und dergleichen von Verbrauchern unberechtigt weitergegeben, oftmals haben auch Konsumenten selbst der Weitergabe ihrer Daten zu angeblichen Markt- oder Meinungsforschungen sowie zu Marketingzwecken zugestimmt. Wer einmal seine Daten preisgegeben hat, wird mehrfach angerufen und angeschrieben werden. In der Regel sollen die Angeschriebenen dazu gebracht werden, einen stets gleichlautenden Betrag von 99,90 Euro zu zahlen. Wer eine Abschlußzahlung zur Kündigungsbestätigung leiste, komme aus dem Gewinnservicevertrag heraus.
VORSICHT:
Kündigungen und demzufolge auch Kündigungsbestätigungen können rechtlich nicht an Zahlungsaufforderungen geknüpft sein! Zahlen Sie daher nicht, sondern wenden Sie sich lieber an einen Anwalt Ihres Vertauens, um die Forderung zurückzuweisen. Oftmals ist schon fraglich, ob überhaupt ein rechtswirksames Vertragsverhältnis vorliegt!
Die angebliche Kündigung soll nur dann gelten, wenn rechtzeitig bezahlt würde, anderenfalls verlängere sich der Vertrag vollautomatisch um weitere zwölf Monate. Die Zahlung soll per Zahlschein erfolgen und an die nur mit der Bankkennzahl BIC BTRLRO22ARA bezeichnete Banca Transiilvania S.A. in Rumänien vorgenommen werden.
WARNUNG:
Seien Sie vorsichtig bei einer Zahlungsweise mit Zahlschein an ein Institut im Ausland. Wenden Sie sich lieber vorher an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

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