Wir berichten heute vom Vorgehen der Firma AK Media, welches uns im Rahmen diverser Mandatsverhältnisse bekannt wurde.
AK Media ruft bei Unternehmen an und verweist auf einen laufenden Anzeigenauftrag, der bald beendet würde. Eine Verlängerung der Anzeige wird angeraten. Möglicherweise wird darauf spekuliert, dass tatsächlich ein laufender Vertrag über Werbeanzeigen besteht und das Angebot von AK Media mit diesem Vertrag verwechselt wird. Der Anrufer soll sich dann mit einer Verlängerung der Anzeige einverstanden erklären.
Anschließend wird per Mail ein Formular mit der Bitte um Mitteilung von Änderungswünschen und Freigabe per Mail oder Fax übersandt. Wenn Sie dieses Formular zurücksenden, haben Sie jedoch einen Vertrag mit einer neuen Firma über eine Werbeanzeige abgeschlossen.
Gegenstand soll eine Werbeanzeige im „Werbeobjekt Bürgerinfo – Versicherungen“ sein. Wobei sich aus dem Vertrag nicht genau ergibt, worum es sich hier handelt und wo die Anzeige tatsächlich verbreitet wird.
Wir raten daher, dieses Formular nicht zu unterzeichnen und weitere Anrufe zu ignorieren.
Haben Sie den Vertrag bereits unterzeichnet und zurückgesandt, besteht unseres Erachtens die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.
Auch Kündigung und Widerruf sind ggf. möglich.
Aufgrund der uns vorliegenden Berichten von Betroffenen, können wir im Zweifel nachweisen, dass der Vertrag unter Hervorrufen eines Irrtums beim Angerufenen zustande kam. In diesen Fällen besteht ein Recht zur Anfechtung, welches wir durchsetzen können.
Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Senden Sie uns Ihre Anfrage per Mail an fragen@recht-hilfreich.de oder rufen Sie an unter 069 95 92 91 90.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh