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Durch Gutachten das Alter einer Unterschrift bestimmen

Manchmal ist es notwendig mittels Altersbestimmung der Tinte festzustellen, wann genau etwas unterschrieben worden ist. Aber ist das überhaupt möglich? In einem uns vorliegenden Fall wurde ein Patent auf einen Dritten übertragen. Gegen den ursprünglichen Eigentümer wird nun vollstreckt. Der Gläubiger behauptet, das Patent wurde nur zu dem Zweck übertragen, um es der Zwangsvollstreckung zu entziehen. Er hatte die Übertragung daher nach dem Anfechtungsgesetz angefochten. Ein gerichtliches Gutachten sollte dann klären, ob die Übertragung schon weit vor der Vollstreckung – und damit in Unkenntnis dieser – stattgefunden hat. Eine Anfechtung wäre dann nämlich nicht erfolgreich.

Die Altersbestimmung der Tinte des Kugelschreibers würde in einem solchen Fall Gewissheit schaffen. Wurde der Vertrag mit einem Kugelschreiber unterzeichnet, so beginnt mit dem Zeitpunkt des Auftragens der Tinte ein Alterungsprozess. Die Tinte trocknet und verliert Lösungsmittel. Dieser nachweisbare Alterungsprozess ist nach ca. zwölf Wochen vollständig abgeschlossen. Die Untersuchung ist aufwendig und es gibt kaum Sachverständige in diesem Bereich. Technische Details zu dieser Untersuchung finden Sie z.B. hier.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, festzustellen, ob es die verwendete Tinte oder das Papier zum Zeitpunkt der behaupteten Unterschriftsleistung überhaupt schon gab. Weitere Ansatzpunkte gibt es derzeit nicht. In unserem Fall war eine Bestimmung daher gar nicht möglich. Es kam auf die Frage an, ob die Unterschrift vor vier Monaten oder schon vor etwas über einem Jahr geleistet wurde. Dies ist derzeit unmöglich festzustellen. Den Prozess haben wir daher gewonnen. Denn den Beweis, dass die Anfechtung berechtigt ist, muss derjenige führen, der sich auf die Anfechtung beruft.

Soll eine Begutachtung stattfinden, so ist das sog. selbstständige Beweisverfahren eine gute Möglichkeit. Es ist weniger aufwendig und damit kostengünstiger als ein herkömmliches Gerichtsverfahren.

Haben Sie Fragen? Gerne berate ich Sie recht hilfreich! Kontaktieren Sie mich!

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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