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Widerrufsrecht bei Matratzen: Hilfe für Händler

Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung bestimmt, dass ein Kunde, der Verbraucher ist und den Kauf im Fernabsatz getätigt hat (z.B. Onlinekauf) auch dann ein Widerrufsrecht hat, wenn der Kunde die Matratze aus der Schutzfolie genommen hat.

EuGH, Urteil vom 27.03.2019, Az.: C-681/17

Welche Rechte hat jedoch der Händler? Auch hierzu hat sich der EuGH kurz geäußert und festgestellt, dass Verbraucher für den Wertverlust der Ware haften. Jedoch nur, wenn die Nutzung über eine Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.

In einem Fall, den ich betreut habe, hatte der Kunde die Matratze etwa 7 Nächte lang genutzt. Erst dann viel ihm auf, dass die Matratze zu hart sei und er schickte sie an den Händler zurück. Die Matratze ist dann aber nicht mehr neu und kann nur schwer als neu verkauft werden. In solchen Fällen geht auch die Ansicht des EuGH fehl, man könne die Matratze ja wie ein Kleidungsstück reinigen und wieder verkaufen.

In meinem Fall musste der Käufer für den Wertverlust aufkommen. Nach einer Nutzung von 7 Tagen bzw. Nächten, war die Matratze soweit genutzt, dass sie auch nach einer Reinigung nicht mehr als neu verkauft werden konnte. Ich habe die Ansprüche des Kunden auf Erstattung des Kaufpreises daher zu 100% abwehren können. Der Nutzungsersatz war also in diesem Fall so hoch anzusetzen, dass er den Kaufpreis erreichte.

Als Händler müssen Sie daher auch in Zukunft nicht ohne Weiteres den vollen Kaufpreis erstatten, wenn der Kunde die Matratze ausgiebig genutzt hat. Prüfen Sie immer, welchen Wertersatz Sie dem Kunden berechnen können.

Haben Sie Fragen zum Wertersatz beim Widerrufsrecht? Kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Ihr Rechtsanwalt Florian Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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