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Geschäftsführer und Umwelthaftung: Wie vermeide ich die persönliche Haftung – eine kurze Checkliste

Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) legt die Haftung für Umweltschäden fest und betrifft in erster Linie Unternehmen, die Umweltauswirkungen haben könnten. Geschäftsführer einer GmbH haben eine Verantwortung sicherzustellen, dass die GmbH die Anforderungen des Umwelthaftungsgesetzes einhält, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Zu den Pflichten gehören:

1. Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen: Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass das Unternehmen alle relevanten Umweltauflagen und Vorschriften einhält, die in Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen enthalten sind, um Umweltschäden zu verhindern.

2. Risikobewertung: Es ist wichtig, Umweltrisiken zu bewerten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Dies kann die Implementierung von Umweltschutzmaßnahmen und -verfahren, das Risikomanagement und die Umweltprüfung umfassen.

3. Dokumentation: Der Geschäftsführer sollte alle relevanten Informationen und Unterlagen in Bezug auf Umweltbelange sorgfältig dokumentieren und aufbewahren! Dies kann dazu beitragen, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und sich persönlich im Falle einer Haftung zu exculpieren.

4. Sofortige Meldung von Umweltschäden: Sollte ein Umweltschaden auftreten, muss dieser sofort den zuständigen Behörden gemeldet werden.

5. Versicherung: Die Geschäftsführung sollte prüfen, ob eine Umwelthaftpflichtversicherung erforderlich ist, um sich gegen potenzielle Umweltschäden und die damit verbundenen Kosten abzusichern.

6. Compliance-Maßnahmen überwachen: Die Geschäftsführung sollte sicherstellen, dass die im Unternehmen implementierten Umweltschutzmaßnahmen und -verfahren kontinuierlich überwacht und aktualisiert werden, um die Einhaltung der Umweltauflagen sicherzustellen. Dies sollte ebenfalls dokumentiert werden.

Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers im Falle von Umweltschäden hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere des Schadens, der Einhaltung von Vorschriften und der Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn ein Unfall, ein Umweltschaden oder eine Haftung drohen, gerne auch schon vorbeugend im Vorfeld. Wir können dank unserer Expertise schnell und sicher helfen, damit keine persönliche Haftung droht. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens, Mail: martens@recht-hilfreich.de, Telefon: (0 69) 95 92 91 90. Gemeinsam leiten wir die alle erforderlichen Schritte ein, um eine persönliche Haftung zu vermeiden.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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