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Bahn haftet für Glatteisunfälle

Kommt ein Reisender auf einem von Schnee oder Glatteis nicht geräumten Bahnsteig zu Fall, haftet dafür das jeweilige Bahnunternehmen, bei dem der Reisende seine Fahrkarte gekauft hat. So eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Die Deutsche Bahn AG hatte versucht, Betroffene an die Deutsche-Bahn-Tochter DB Station & Service AG zu verweisen, die Eigentümerin aller deutschen Bahnhöfe ist.

Das Gericht verwies jedoch auf den Vertrag, den der Reisende durch den Ticketkauf mit dem jeweiligen Bahnunternehmen abschließt. Das Unternehmen sei wegen dieses Vertrages verpflichtet, die Beförderung so gestalten, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet. Dies gelte natürlich auch für den Zugang zu den Zügen über die Bahnsteige, so der BGH. Dies erleichtert in Zukunft klagen, da Forderungen nicht mehr mit dem Argument zurückgewiesen werden können, die Deutsche Bahn AG sei nicht verantwortlich.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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