Zwischenzeitlich hat auch die aus einer Planinsolvenz übernommene Drogeriemarktkette „Ihr Platz“, die dem Drogerieriesen Schlecker einstmals einverleibt wurde, Insolvenz angemeldet. Damit meldet eine weitere Schlecker-Tochter Insolvenz an und bringt auch dort die Vermieter der Filialstandorte in eine kniffelige Situation. Für die Vermieter gilt es nun schnell zu prüfen, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder das Mietverhältnis weiterlaufen lassen wollen.
Auch hier wäre es – ebenso wie bei den Schleckerfilialen – für die Vermieter der Gewerberäume wichtig, sich gemeinsam zu organisieren, am besten über einen Anwalt. Es sind rund 650 Standorte betroffen. Wir dürfen insofern auf unsere Ausführungen zu Schlecker verweisen. Unseres Erachtens e i l t ein gemeinsamens Vorgehen.
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