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Geld verliehen ohne Vertrag

Wer jemandem privat Geld leihen möchte, sollte einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen. Oftmals ist das aber nicht der Fall und man hat einem guten Freund oder Familienmitglied das Geld so und ohne Vertrag gegeben. Die Rückzahlung wurde versprochen.

Reicht das?

Grundsätzlich ja. Ein Darlehensvertrag bedarf keiner bestimmten Form. D.h. ein solcher Vertrag kann schriftlich auf Papier mit Unterschrift beider Parteien geschlossen werden, aber eben auch in jeder anderen Form. Z.B. mündlich, per Mail, per Whatsapp oder anderen Messengern.

Es ist natürlich von Vorteil, wenn es wenigstens irgendetwas Geschriebenes gibt. Das Bestehen eines Darlehensvertrages muss man nämlich beweisen. Im Fall einer rein mündlichen Abrede, bedarf es dann zumindest eines Zeugen oder anderer Anhaltspunkte für ein Darlehen. D.h. es muss sich irgendwie für einen Dritten (dem Richter) ergeben, dass das Geld zum einen übergeben wurde und zum anderen vereinbart war, dass es zurückbezahlt werden muss.

Wurde das Geld überwiesen, findet sich vielleicht im angegebenen Verwendungszweck der Überweisung ein Anhaltspunkt. Wurden dort Worte wie „geliehen“, „Kredit“, „Darlehen“, „zurück zu bezahlen bis“ oder ähnliches gewählt, stehen die Chancen nicht schlecht.

Je mehr Indizien es dafür gibt, dass das Geld geliehen und nicht geschenkt war, umso besser. Gibt es vielleicht vor der Übergabe des Geldes eine Anfrage des Schuldners per Mail oder Handy: „Kannst Du mir was leihen?“. Bei Freunden, Bekannten, Nachbarn oder Fremden, ist es etwas einfacher als bei Familienmitgliedern. Bei diesen gilt eine Vermutung, dass das Geld geschenkt wurden. Diese kann man zwar entkräften, dies ist aber aufwendiger, als bei Nicht-Familienmitgliedern.

Man braucht keinen schriftlichen Darlehensvertrag

Zusammenfassend kann man also festhalten, dass man keinen schriftlichen Vertrag benötigt, um sein Geld zurückzuerhalten. Im Einzelfall können die Erfolgsaussichten höher sein, wenn es Schriftliches gibt oder Zeugen vorhanden sind. Aber auch ohne Vertrag kann man erfolgreich an sein Geld kommen.

Bei Nicht-Familienmitgliedern bestehen auch Chancen, wenn überhaupt nicht bewiesen werden kann, dass eine Rückzahlung vereinbart war. Ist kein Grund für eine Zahlung erkennbar und kann auch der Empfänger des Geldes keinen anderen Grund darlegen, dann handelt es sich um eine Zahlung ohne Rechtsgrund. Auch diese kann zurückgefordert werden. Die Juristen nennen dies einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zu privaten Darlehen? Kontaktieren Sie mich. Sie erreichen mich am besten per Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts (schuh@recht-hilfreich.de).

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Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

5 Replies to “Geld verliehen ohne Vertrag”

  1. Matthias says: 25. Februar 2024 at 17:20

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    Meine Mutter hat ihrem Ex-Partner vor ca 2 Jahren ca. 130.000 € überwiesen um eine Immobilie zu ersteigern.
    Die Immobilie beinhaltet 3 Wohnungen. Bei der Zwangsversteigerung ging es jedoch nur um 2 Wohnungen (Keller + Ersgeschoss)
    Meine Mutter steht nicht im Grundbuch – lediglich er. Jetzt kam es zu Trennung und wir vermuten, dass er nun das Geld nicht zurückgeben möchte.
    Wir vermuten, dass er die Wohnungen entweder vermieten oder verkaufen möchte.

    Ein Vertrag, für was das Geld genutzt wird, gibt es nicht. Allerdings gibt es einen Nachweis der Überweisung. Nachweislich kann man dann ersehen, dass er das Geld genutzt hat, um die Zahlung für dieses Zwangsversteigerungsobjekt vorzunehmen.
    Der Ex-Partner ist 60 Jahre alt, war Geschäftsführer der SV Versicherung und diese Ersteigerung lief über die SV Bank. Es wurde im Nachhinein noch eine Wohnung in diesem Haus mitgekauft. Hierzu wurde meine Mutter in den Kredit miteinbezogen, da er keinen Kredit mehr erhalten würde, aufgrund des Alters.

    Kurz darauf wurde die Wohnung im Obergeschoss von der Eigentümerin noch zusätzlich abgekauft.
    Bei der Finanzierung dieser Wohnung ist meine Mutter miteinbezogen worden, da er aufgrund seines Alters keinen Kredit mehr bekommen hätte.

    Frage wäre jetzt – bekommt meine Mutter ihr Geld zurück?! Muss er sie in Grundbuch mitaufnehmen? Muss er ihr Miete oder ähnliches zahlen?
    Sollte er das Haus verkaufen, bekommt sie nur ihr Geld, oder anteilig? Welche Möglichkeiten gibt es?

    Sie hat mittlerweile kein eigenes großes Vermögen, zahlt für die obere Wohnung nun sogar Miete?!
    Muss sie das denn überhaupt??

    Vielen Dank vorab

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 26. Februar 2024 at 11:43

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage in unserem Kommentarbereich. Ich habe Ihnen ausführlich per Mail geantwortet.
      Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten für eine Rückforderung. Bei Ex-Partnern stellt sich immer die Frage der Abgrenzung zwischen einer Schenkung und einem Darlehen. Details dann gerne im Rahmen einer Beratung.

  2. L.Justan says: 8. Juli 2023 at 09:48

    Ich habe mehrere Kredite aufgenommen, da ein Freund mir helfen wollte eine Immobilie zu kaufen, ein Vertrag gibt es nur mündlich das er das Geld in 2 Jahren verdoppelt wollte, sowie verschiedene Chatverläufe die ich als Screenshot habe. Bald sind 2 Jahre um und ich werde plötzlich Geghostet. Nun habe ich jeden Monat knapes Geld und eine Rate von 1500€ für nichts auf 10 Jahre.

  3. G.Philippi says: 1. Oktober 2022 at 19:28

    Guten Tag
    Zu beginn der Corona Krise wurde ich von einem guten Freud 89J. um ein Darlehn von 10.000€ für seinen Sohn, der einen Friseursalon betreibt, gebeten, da der Salon wegen Corona geschlossen wurde. Ich habe dem Freund das Geld auf sein Konto mit dem Vermerk „Corona“ überwiesen, ohne einen Darlehensvertrag mit ihm abzuschließen. Im Januar des folgenden Jahres wurde ich nochmals um ein Darlehen gebeten. Ich überwies nochmals 10.000€ mit dem Vermerk Corona Hilfe. Wieder ohne Vertrag. Inzwischen ist der Freund verstorben und der Sohn will angeblich von dem Geld nichts wissen, obwohl er sich mehrfach bei mir bedankt hat für meine Hilfe, ohne die er, wie er sich ausdrückte, die Krise mit seinem Salon wohl nicht überstanden hätte. Er meinte, es würde ihn nichts angehen, was ich seinem Vater überwiesen hätte. Aber welchen Grund sollte ich haben, einem 89Jährigen Mann mit guter Rente eine Überweisung mit dem Vermerk Corona zu machen. Welche Chancen habe ich, mein Geld zurück zu bekommen. Außer den beiden Überweisungen habe ich keine Belege und der einzige Zeuge ist verstorben.
    Mit freundlichem Gruß
    G. Philippi

  4. Toma Arnaudov says: 13. April 2021 at 20:56

    Hallo Heer Schuh,
    Ich habe an 2017 Geld an meine Schwester geliehen. Ein Teil hat es sie zurück bezahlt, aber 4000€ immer noch offen!
    Als Beweis habe ich die drei Beträge mit Datum bezifferte Betrag und Unterschrift. Dazu noch auf Bulgarisch geschrieben, dass die bekommt bestimmtes Geld.

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