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Aktuelles

Forderungseinzug von Melango für gewerbliche Anmeldung auf B2B-Marktplatz für Geschäftskunden von Konkursware mit deutlichen Worten

Hinweis:
In sämtlichen, bisher von uns hier betreuten Angelegenheiten konnten wir erreichen, daß die Forderung nicht gerichtlich verfolgt wurde! Mit unserer außergerichtlichen Forderungsabwehr hatten wir folglich unmittelbar den von den Mandanten gewünschten Erfolg.
Durch die Vielzahl an Mandanten und Interessenten und die Tatsache, dass wir schon seit längerer Zeit Informationen über diese Angelegenheit sammeln, sind wir in der Lage, im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens sehr viel vorzutragen. Bislang wurde keiner unserer Mandanten zur Zahlung verurteilt.

Uns liegt eine Mahnung vor, die von Melango verschickt wurde. Sie hat folgenden Wortlaut:

Außergerichtliche Mahnung
Für die gewerbliche Anmeldung schulden Sie uns inzwischen einen Betrag in Höhe von 256,50 EUR. Um weitere außergerichtliche Kosten für Rechtsanwälte und das Inkassobüro zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens ist auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigene Interesse pünktlich!
(…)
Wichtige Hinweise zur gewerblichen Anmeldung:
Bei Missbrauch- und Betrugsversuchen in Zusammenhang mit unserer Business-to-Business Handelsplattform erstatten wir unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft!

Der letzte Absatz wurde durch Fettdruck hervorgehoben.
Wer das Impressum von Melango.de anschaut, wird in roter Schrift darauf hingewiesen, daß die Verträge rechtswirksam seien. Zum Untermauern dieser Ansicht, werden vier Entscheidungen (insbesondere aus Chemnitz) angeführt.
Nicht angeführt wird allerdings die Entscheidung des Amtsgerichs Dresden (Urteil vom 05.10.2011), die uns bekannt ist. Danach soll eine Forderung der Melango.de GmbH nicht berechtigt gewesen sein, weil die AGBs von Melango überraschende Klauseln enthielten und daher rechtsunwirksam seien.
Gerne helfen wir Ihnen, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Bitte rufen Sie uns einfach an! Wir schützen Ihre Rechte.

77 Replies to “Forderungseinzug von Melango für gewerbliche Anmeldung auf B2B-Marktplatz für Geschäftskunden von Konkursware mit deutlichen Worten”

  1. sarah says: 28. September 2014 at 09:24

    habe mich im august zugegeben leichtsinnig bei b2b angemeldet, aber keine firma angegeben, am selben Tag noch eine ausführliche Kündigungsmail rausgeschickt mit der Begründung, dass ich kein gewerbetreibender oä. bin, keine antwort bekommen. ca. 2 Wochen später hatte ich dann die rechnung von 35,- im Briefkasten. dies ignoriert und ca. 3 wochen später kam ein inkassoschreiben von focus. soll jetzt 113,- innerhalb 2 wochen bezahlen. was soll ich tun?

    1. Uwe Martens says: 29. September 2014 at 07:00

      Zahlungsforderungen von B2B sind in diesem Fall nicht berechtigt. Weisen Sie die Forderung zurück. Sollte das nicht helfen, können wir Ihnen bei der Forderungsabwehr zur Seite stehen: Bisher mit 100 % Erfolg im außergerichtlichen Bereich.

  2. A. says: 10. August 2014 at 21:26

    Guten Tag Herr Martens,
    ich so sorry fuer mein Deutschkenntnisse, bin Russin. Habe ich auch von diese Firma eine Rechnung 240,- Euro und schon zweite Mahnung erhalten. Was muss ich jetzt machen? Ich habe so viel Stress wegen diese Situation, ich bin noch nicht so stark in Sprache streiten oder ins Polizei zu gehen fuer diese Sch … beenden. Muss ich Jurist jetzt suchen? Wie sol ich ich jetzt reagieren? Ich denke das schon naechste Woche kommt Strafe. Habe riesige Angst , mein Mann muss das nicht wissen, wird ja Skandal… Helfen mir bitte…

  3. Langer Matthias says: 6. April 2014 at 19:58

    Hallo Hr.Martens
    Ich habe mich auch auf dieser Plattform registriert und 2 Tage später kam eine Rechnung ich sollte 240 Euro bbezahlen.2 Tage später die erste Mahnung mit Drohung Inkasso.
    Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, ich bin eine Privatperson.
    MFG
    Hr.Langer

    1. Uwe Martens says: 9. April 2014 at 07:02

      Senden Sie uns bitte die Unterlagen per Mail. Danach telefonieren wir gerne.

  4. Lyn says: 20. Dezember 2013 at 13:11

    Hallo ! Habe Mich bei http://www.Lagerware2013.de ((B2B Technologie Chemnitz GmbH) Angemeldet Ich sollte eine E-Mail bekommen wo ich ein Passwort für meine Login Bekommen sollte. Habe 2 Tage Später eine Aufforderung Bekommen 240€ zu zahlen. Habe Widerruf Per Einschreiben Zurück gesandet Ich habe jetzt zeit bis zum 24.12.2013 eine Zahlung von 240 € zu machen.
    (Da Ich aber Mitarbeiter der Firma bin, bin Ich kein Gewerbetreibender )
    Danke!

  5. geheim43 says: 1. Dezember 2013 at 03:26

    Hallo ich habe auch so einen rechnung bekommen und sofort angerufen die haben gesagt bezahlen sie eimfach sonst könnten wir sie anzeigen wegen datenmissbrauch ich habe es sofort bezahlt und wollte mal wissen ob ich mein geld zuruck bekommen kann ?

    1. Uwe Martens says: 2. Dezember 2013 at 09:03

      Nach unserer Ansicht könnten Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Allerdings tragen Sie dannn das Kostenrisiko der Rückforderung. Vor einer Rückforderung müßten Einzelheiten wie das Erklären einer Anfechtung geprüft werden.

  6. Agnes Pötz says: 29. November 2013 at 12:04

    Hallo Herr Martens,
    auch ich bin über Facebook auf dieese Firma reingefallen und habe nun eine Rechnung über 240 Euro vorliegen. Ich bin Gewerbetreibende, wollte jedoch nur die Angebote auf der Seite anschauuen und keine kostenpflichtige Mitgliedschaft erwerben.Gibt es eine Chance aus dieser Sache raus zu kommen und was kostet es? Viele Grüße Agnes Pötz

    1. Agnes Pötz says: 2. Dezember 2013 at 10:26

      Hallo Herr Martens,
      soll ich den “ Vertrag“ anfechten, macht es Sinn? oder Hätte ich als Gewerbetreibende besser aufpassen sollen und muß nun das Lehrgeld zahlen?

      1. Uwe Martens says: 4. Dezember 2013 at 08:37

        Eine Anfechtung halten wir für sinnvoll.

    2. Uwe Martens says: 4. Dezember 2013 at 08:42

      Ja, bisher konnte wir sämtliche Mandanten aus dem Vertrag und der Zahlungspflicht herausbekommen. Rufen Sie doch einfach an.

  7. Jan Zacherl says: 14. November 2013 at 20:10

    Ich bin 15 Jahre alt habe mir auf der Website ‚b2b‘ ein Account erstellt um mich anzumelden, da die Seite sehr verlockende Angebote hatte. Die Anmeldung funktionierte aber nicht. Ein Tag später erfolgte ein Rechnung das ich um etwas Kaufen zu können 240€ Jahresbeitrag zahlen sollte. Obwohl ich auf nichts außergewöhnliches oder verdächtiges gedrückt habe. Die einzigen Angaben die ich auf der Seite gemacht habe waren : Name..,Wohnort.., @mail,..
    Meine Frage dazu wäre, was kann ich mache um einen Widerruf einzuleiten da ich so was nicht abgeschlossen habe oder wollte.

    1. Uwe Martens says: 15. November 2013 at 10:14

      Teilen Sie bitte einfach der Gegenseite mit, daß Sie minderjährig sind und Ihre Eltern keine Genehmigung dazu erteilten. Und dann ignorieren Sie alle Schreiben / Mails der Gegenseite. Nur wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, müssen Sie den sofort Ihren Eltern zeigen und Widerspruch einlegen. Dann können Sie gerne wieder mit uns Kontakt aufnehmen!

  8. Mandl Gerald says: 8. Oktober 2013 at 19:44

    Grüß Gott Herr Martens
    Ich (aus Österreich) bin ebenfalls aus Unachtsamkeit in diese Falle getappt und bekomme jetzt Zahlungsaufforderungen und bereits eine Mahnung. Jetzt meine Frage, da ich mich als Polizist rechtlich doch ein wenig auskenne: Kommt diese dubiose Firma mit ihren Forderungen überhaupt durch ? Die angebl. Anmeldung wurde nur über Internet getätigt, es wurden mir keine Unterlagen zugesandt und ich habe KEINE Unterschrift geleistet. Warum dreht man diese Firma und ihre „Machenschaften“ nicht einfach ab ?
    Ich würde gern Ihre ehrliche Meinung dazu hören, meine Email-Adresse haben Sie ja.
    MfG

    1. Uwe Martens says: 13. Oktober 2013 at 15:32

      Tja, das Problem besteht darin, daß Abmahnungen, also das Untersagen dieses geschäftlichen Vorgehens, gegen die Firma mit Kosten verbunden sind und Betroffene die Kostenlast nicht tragen wollen. Außerdem ist nicht jeder berechtigt, eine Abmahnung gegen diese Geschäftsvariante zu machen. Gerne würden wir abmahnen.
      Ein strafrechtliches Vorgehen verhindert nicht, daß die Forderungen durch die Firma weiter verfolgt werden. Jeder ist selbst in der Pflicht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Falls Sie dies auch für sich wünschen: Bitte übersenden Sie uns ebenfalls Ihre Unterlagen – am besten per Mail. Wir können für Sie die erfolgreiche Forderungsabwehr vornehmen. Bisher waren wir in den von uns betreuten Fällen durchweg zu 100 Prozent in der außergerichtlichen Abwehr erfolgreich.

  9. Marion says: 2. Oktober 2013 at 07:18

    Hallo Herr Martens, bin ebenfalls auf JW Handelssysteme reingefallen und hoffe, dass ich mit Ihrer Hilfe diese unseriösen Forderungen von derzeit 240€, wobei auf dem Schreiben einmal 240€ und auf der nächsten Seite 249€ steht, nicht mal hier sind sie korrekt ;-)!
    Ich habe Ihnen eben eine Mail mit dem eingespannten Schreiben zukommen lassen.
    Vielen Dank im Voraus!

  10. Markus Bösenberg says: 5. September 2013 at 07:22

    Hallo Herr Martens…
    leider hat es mich auch erwischt. Ich bin ich auch die Falle getappt und habe mich vor 2 Tgen registriert. Wurde über eine Facebook Werbung auf diese dubiose Seite aufmerksam, habe mich angemeldet und bekam erst im Anschluß den Hinweis der kostenpflicht. Ich betreibe auf meinem privaten selbstgenutzten Haus eine Photovoltaik Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht und werde vom Finanzamt umsatzsteuerlich als GbR behandelt. Die PV-Anlage dient jedoch dem Zweck der Eigennutzung (Überschuß wird eingespeist). Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet. Dies wird vom Gewerbeamt meiner Stadt aufgrund der Eigennutzung nicht gefordert. Was habe ich zu befürchten? Habe ein ungutes Gefühl das eine Menge Ärger auf mich zukommt. Eine Zahlungsaufforderung habe ich noch nicht erhalten, möchte aber gerne gewappnet sein und eine Forderungsabwehr in Angriff nehmen. Wie verhalte ich mich jetzt am besten und mit welchen Kosten muß ich rechnen wenn ich Ihre Dienste in Anspruch nehme?

    1. Uwe Martens says: 17. September 2013 at 08:01

      Bitte senden Sie uns zur Überprüfung Ihre Unterlagen – am besten per Mail. Danke.

  11. soufian says: 31. August 2013 at 11:20

    Aber eine frage hab ich noch wird das teuer wenn sie mir helfen ? ;//

  12. Soufian says: 28. August 2013 at 13:56

    hallo Herr Martens, ich bin leider auf die Werbung des Portals nur-gewerbetreibende.de (JW Handelssysteme GmbH) herein gefallen. Bei der Registrierung war mir nicht bewusst, dass nach der Registrierung Kosten auf mich zu kommen würden. Ich habe auf Zugangsdaten, die mir per Post zu gesandt werden sollten und erhielt gestern eine Zahlungsauforderung von 240€ und eine Aufnahmegebühr von 49€ bekommen :{ da ich schüler bin kann ich mir dies natürlich nicht leisten könnten sie mir da bitte helfen;(

    1. Uwe Martens says: 29. August 2013 at 07:45

      Natürlich, bitte rufen Sie uns an.

  13. Stefan says: 20. August 2013 at 12:46

    Hallo, ich bin aus Österreich und leider auch auf diese Webseite reingefallen…
    Könnten sie mir bitte einen Rat geben?
    Hab mich heute erst angemeldet und warte jetzt mehr oder weniger auf die Zahlungsaufforderung.
    Soll ich die Briefe einfach ignorieren?

    1. Uwe Martens says: 20. August 2013 at 15:47

      Gerne helfen wir Ihnen. Wenn Sie Briefe erhalten, bitte direkt an uns senden: fragen@recht-hilfreich.de

  14. S. F. says: 19. Juli 2013 at 10:26

    Hallo herr Martens…
    Tadaaa mir ist das prompt auch passiert vor 3 tagen habe ich mich angemeldet und bekam im selben moment des Buttondrückens rechts (sah aus wie Popupwerbung der seite) den hinweis „zahlungspflichtig“
    Habe ein nebengewerbe (400€) angemeldet und somit jetzt bammel dass da jetzt noch einiges auf mich zukommt…
    was kostet mich Ihre Unterstützung?
    ich habe nun den ersten Brief mit der Zahlungsaufforderung bekommen (innert 5 Tagen) was soll ich jetzt tun?

    1. Uwe Martens says: 19. Juli 2013 at 16:26

      Keine Sorgen: Wir helfen Ihnen da rauszukommen. Schicken Sie uns bitte per Mail die erste Zahlungsaufforderung. Dann telefonieren wir am besten, um die Kosten und die Erfolgsaussichten zu besprechen.

  15. Dominik Mrosek says: 2. Juli 2013 at 16:04

    Hallo Herr Martens,
    ich wurde auch von b2b JW Handelssysteme fälschlicherweise hereingelegt. Können Sie mir bitte auch weiterhelfen? Darf ich meine Unterlagen an fragen@recht-hilfreich.de senden?
    Danke und Grüße,
    Dominik Mrosek

    1. Uwe Martens says: 3. Juli 2013 at 07:50

      Na, klar. Übersenden Sie bitte einfach die Unterlagen per Mail. Danke.

  16. Mira says: 29. Juni 2013 at 12:55

    Hallo,
    leider bin auch ich durch einen unachtsamen Moment im Internet in diese Falle getappt. Leider habe ich die 240,-€ Grundgebühr und 89,-€ einmalige Aufnahmegebühr mit Ach und Krach bezahlt. Ich könnte mich ohrfeigen, aber ich wollte ein Inkasso vermeiden.
    Wollte jetzt kündigen. Der „Vertrag“ läuft aber wohl 2 Jahre. Wie kann ich mich jetzt noch wehren? Kann ich evtl. mein Geld zurückfordern? Ich habe mich dort noch nie eingeloggt und habe auch nie etwas bei denen bestellt.
    Man sollte dieser Firma auf jeden Fall das Handwerk legen.
    Vielen Dank

    1. Uwe Martens says: 3. Juli 2013 at 07:52

      Kurz die UNterlagen bitte an uns senden – am besten per Mail an fragen@recht-hilfreich.de. Fügen Sie bitte Ihre Zahlungsbelege bei. Sodann sollten wir telefonieren.

  17. Nina Walther says: 7. Juni 2013 at 21:04

    Guten Abend,
    leider bin auch ich auf die Werbung des Portals nur-gewerbetreibende.de (JW Handelssysteme GmbH) herein gefallen. Bei der Registrierung war mir nicht bewusst, dass nach der Registrierung Kosten auf mich zu kommen würden. Ich habe auf Zugangsdaten, die mir per Post zu gesandt werden sollten und erhielt gestern eine Zahlungserinnerung über 240,00 Jahresgebühr, die im Voraus zu entrichten ist und das ich zwei Jahre vertraglich gebunden bin.
    Ich bin Buchhalterin, die teilweise gewerblich tätig ist. Gibt es eine Möglichkeit, gegen die Anmeldung vorzugehen? Was ist mit dem allgemeinen Widerrufsrecht? Kann ich mich darauf berufen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Nina Walther

    1. Uwe Martens says: 10. Juni 2013 at 09:14

      Natürlich gibt es eine Möglichkeit, gegen die Forderung vorzugehen. Für sämtliche bisher von uns betreuten Mandanten konnten wir außergerichtlich erfolgreich die Forderung abwehren. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen. Sodann sollten wir miteinander telefonieren.

      1. Köhler says: 26. Juni 2013 at 18:47

        Hallo, habe mich bei online-businessportal.de angemeldet.
        Bin nich Eigentümer der Firma und soll jetzt fast 300€ pro Jahr zählen.
        Würde ihnen gern die Unterlagen senden für ein kostenangebot. Wo finde ich ihre Mail?
        MfG

        1. Uwe Martens says: 27. Juni 2013 at 08:37

          Bitte senden Sie die Unterlagen an fragen@recht-hilfreich.de

  18. H. Koenig says: 3. Juni 2013 at 09:08

    Guten Tag,
    ich bin auf die Seite http://www.platz-fuer-gewerbetreibende.de hereingefallen. Habe auf den Namen meiner Frau, die eine Firma auf 400€-Basis betreibt angemeldet. Was kann ich jetzt tun, nachdem ich eine „Zahlungsaufforderung und Vertragsbestätigung zur Onlinebestellung“ über 240,- erhalten habe?
    Bitte sagen Sie mir, was für Kosten bei Ihnen entstehen können, wenn Sie diesen Fall übernehmen.
    Mit freundlichem Gruß
    H. Koenig

    1. Uwe Martens says: 4. Juni 2013 at 08:15

      Bitte schicken Sie zunächst einmal nur die Unterlagen herein. Sodann sollten wir bitte telefonieren, um die Angelegenheit und die Kosten zu besprechen.

  19. Werner Steiner says: 28. Mai 2013 at 16:48

    Habe im Namen meines Stiefsohnes diese dubiose Firma im Internet leichtsinnig unterfertigt,von Bezahlung war überhaupt nichts zu sehen, habe mittlerweile die 2. Mahnung mit Androhung von Strafprozess usw. erhalten per Email.Ich bin in Österreich zu Hause und würde gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe,denn zahlen werde ich auf keinen Fall.Ich hoffe eine positive Antwort, mfg. Werner Steiner

    1. Uwe Martens says: 28. Mai 2013 at 18:01

      Bisher hatten wir in sämtlichen Fällen außergerichtlich zu 100 Prozent Erfolg in der Forderungsabwehr. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen, wir kümmern uns darum.

  20. Johannes Kockx says: 22. Mai 2013 at 17:34

    Guten Tag,
    ich bin auch auf die Firma melango reingefallen.
    Im Internat habe ich erfahren darauf nicht zu reagieren und habe alle
    mir zudesandten Briefe ungeöffnet zurück geschickt.
    Heute habe ich von der Firma National Inkasso eine Forderung von 307,74€
    erhalten. Zu zahlen bis 31.05.2013. Ansonsten würde gegen mich ein Mahn-
    verfahren eingeleitet. Ich habe die Dienste von Melango nie genutzt.
    Bitte helfen Sie mir weiter.
    Freundliche Grüße
    Johannes Kockx

    1. Uwe Martens says: 23. Mai 2013 at 07:32

      Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen. Sodann können wir Ihnen gerne helfen.

  21. Lena says: 17. April 2013 at 17:52

    Warum gibt es diese Firma überhaupt noch?
    Habe schon hunderte Storys im Internet gelesen, kann man da gar nicht machen, kann man diese (…) nicht stoppen???
    War auch auf der Seite http://www.nur-gewerbetreibende.de
    Mein Mann ist selbständig und hat eine eigene Firma, mit seinem Namen habe ich mich registriert um die Grosshandelspreise zusehen für Bekleidung.
    Habe nicht gesehen, dass es kostenpflichtig war.
    Paar Tage später kam eine Rechnung von Melango mit Id-Nummer vom PC, habe es ignoriert. Da ich die Nummer meines Mannes eingetragen habe, wurde er mehrmals angerufen. Er sagte dass er sich nirgendswo angemeldet habe. Dann wurde wieder angerufen und er sagte, dass es seine Frau war, also ich, und dass ich es nicht wusste, dass es kostenpflichtig war. Die Frau am Tel meinte, sie storniert es.
    Nichts geschah, es kommen weitere Mahnungen und heute kam letzte außergerichtliche Mahnung mit Drohungen usw.
    Es wurde gar nichts unterschrieben!
    Haben nicht vor zu zahlen. Diese Geschichte nervt aber langsam. Was kann man da tun???
    besten Dank im voraus

    1. Uwe Martens says: 18. April 2013 at 07:14

      Zu Ihren zwei Fragen (1. Stoppen der Firma, 2. Abwehr des Inkassos) kurz folgende Gedanken:
      1.
      Über das Wettbewerbsrecht könnte ein Versuch gestartet werden, die Tätigkeit zu überprüfen. Dazu benötigen wir allerdings einen Mitbewerber (kurzum: Konkurrenten) oder einen entsprechend legitimierten Interessenverband, der nach dem Wettbewerbsrecht berechtigt ist, das Vorgehen abzumahnen. Bei uns hat sich leider noch kein Wettbewerber gemeldet, der bereit wäre das Kosten- und Prozeßrisiko zu übernehmen. Was für eine Firma betreibt Ihr Mann? Hat er einen Internetauftritt? Dann können wir Ihnen sagen, ob Ihr Mann vielleicht ein „Mitbewerber“ wäre.
      2.
      Wir haben schon diverse Betroffene vertreten. Sobald wir außergerichtlich aufgetreten sind, wurde die Forderung in der Regel nicht weiter verfolgt, zumindest nicht gerichtlich durchgesetzt. Insofern können Sie uns gerne Ihre Unterlagen senden. Wir sagen Ihnen, bevor wir loslegen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

      1. Lena says: 23. April 2013 at 16:05

        Nein, mein Mann hat keinen Internetauftritt. Er hat was mit Transporten zutun. Also was ganz anderes.
        DA es nichts unterschrieben wurde, haben wir auch nicht vor zu zahlen.

  22. hans says: 12. April 2013 at 11:53

    habe widerrufen und nochmals zahlungaufforderung erhalten.
    googelt mal im internet,es sind tausende beschwerden gegen melango,und das schon seit etlichen jahrennnn ….armes deutschland

  23. Bernhard says: 8. April 2013 at 06:58

    Habe mich bei B2B als Privatmann irrtümlich als „Firma“ angemeldet. Habe am nächsten Tag (18.03.2013) per Einschreiben mit Rückschein gekündigt. B2B erkennt die Kündigung nicht an und verlangt in einer 1. Zahlungsaufforderung 240 Euro.
    Können Sie mir helfen?
    Vielen Dank

    1. Uwe Martens says: 8. April 2013 at 09:29

      Ja, wir helfen Ihnen gerne. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail. Danach können wir gerne telefonieren.

  24. Völkl Bernhard says: 7. April 2013 at 10:10

    Sehr geehrter Herr Martens,
    auch ich habe ein Problem mit Melango B2B.
    Im Internet angemeldet bei denen am Sonntag, 17.03.2013.
    Habe den Unsinn sofort danach erkannt. Zwei E-mails noch am 17.03. kamen dort nicht an, zwei Error-Meldungen kamen per E-mail zurück.
    Brief per Einschreiben mit Rückschein habe ich am Montag, 18.03. aufgegeben, der unterschriebene Rückschein kam am Mittwoch, 20.03. bereits wieder bei mir an.
    Inhalt meines Einschreibens: „…hiermit kündige ich meine versehentliche Anmeldung vom 17.03.2013 mit sofortiger Wirkung….“
    Zahlungsaufforderung über 240 Euro ging am Donnerstag, 04.04. bei mir ein.
    Bin Privat-Mensch. Habe aber bei der Anmeldung in das Feld „Firma“ meinen Namen eingetragen. (Ein Eintrag in dieses Feld war vom Computer zwingend verlangt.) B2B behauptet deshalb, ich sei Gewerbetreibender, und mir steht deshalb kein Widerrufsrecht zu.
    Meine Überlegung: Soll ich an B2B ein weiteres Einschreiben richten mit der Aussage, daß ich keinerlei Gewerbetreibender bin und mein Eintrag versehentlich passiert ist, und deshalb der Vertrag gar nicht gelten kann. Macht das Sinn ? Können Sie mich möglichst kostenlos beraten?
    Soll ich Ihnen die Unterlagen zufaxen?

    1. Uwe Martens says: 8. April 2013 at 09:38

      Bitte haben Sie Verständnis, daß eine völlig kostenfreie Beratung nicht möglich ist. Gerne können Sie uns aber gleichwohl Ihre Unterlagen senden und wir werden Ihnen eine (moderate) Kosteneinschätzung geben. Im Falle eigener enger Finanzlage hilft auch der Staat durch Unterstützung (Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe). Hierzu müßten Sie bitte zum zuständigen Amtsgericht gehen, einen Antrag auf Beratungshilfe stellen und die Genehmigung im Original per Post an uns senden. Zusätzlich haben Sie 10,00 EUR Eigenanteil zu bezahlen. Wir werden auch auf Beratungshilfebasis tätig.

      1. Völkl Bernhard says: 9. April 2013 at 07:03

        Sehr geehrter Herr Martens,
        habe Ihnen gestern meine Unterlagen gefaxt.
        Freundl. Grüsse

  25. Gaby Kalab says: 4. April 2013 at 20:31

    Bitte helfen Sie mir bin auch auf die Firma B2B reingefallen. die wollen von mir jetzt 240,00 Euro für ein Jahr Grundgebühr. und das ich jetzt 2 Jahre festhänge. Sie drohen mit Einleitung eines Strafverfahrens wenn ich nicht bezahle.Habe dort angerufen aber Sie sagten ich solle bezahlen und hätte kein Widerrufsrecht. was soll ich tun??

    1. Uwe Martens says: 5. April 2013 at 08:41

      Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen / Mails ebenfalls per E-Mail. Danach sollten wir telefonieren. Vielen Dank!

  26. Westermann says: 19. März 2013 at 15:29

    Bei Ihnen funktioniert das Impressum nicht.
    Bevor Ich mich mit Ihnen in Kontakt setzte, würde ich zumindest das Impressum lesen .

    1. Uwe Martens says: 20. März 2013 at 14:06

      Wir konnten leider keine Funktionsstörung beim Impressum feststellen. Es müßte also funktionieren. Unter „Kontakt“ stehen unsere Daten ebenfalls.

  27. Sebastian says: 17. März 2013 at 10:50

    diese firma ist schon der wahnsinn. habe mich dort auch angemeldet, dann hies es in der email: in wenigen tagen erhalten sie ihre zugangsdaten.
    diese zugangsdaten habe ich nie erhalten, stattdessen eine Zahlungsaufforderung. da wurde auch gleich mit inkasso und strafanzeige gedroht.
    jetzt sind wir schon beim 5. schreiben, jetzt mittlerweile wollen sie nur noch 25€ haben wie irgndso konto führung etc. aba ich zahl gar nix. richtig so oder?
    weil ich denke wenn sie was wollen, dann lass ich es drauf ankommen :-(

  28. Lukas H says: 19. Februar 2013 at 22:31

    Ich bin leider gestern auch der Firma zum opfer gefallen. Ich habe gleich einen Brief an diese geschickt, dass ich von der Anmeldung zurücktreten möchte. Was passiert jetzt und wie soll ich mich dagegen schützen?

    1. Uwe Martens says: 20. Februar 2013 at 13:33

      Erfahrungsgemäß werden die Forderungen in Rechnung gestellt und angemahnt. Hiergegen hilft nur solide Forderungsabwehr, bei der wir Sie gerne unterstützen. Am besten senden Sie uns Ihre Unterlagen, sodann klären wir Sie über Chancen und Kosten auf.

  29. Lila Lalaa says: 19. Januar 2013 at 16:53

    Hallo ich bin minderjährig und habe ebenfalls Bekanntschaft mit diesem seriösen Unternehmen“ gemacht. Nun kam eine Aufforderung zum Einschicken von Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde. Soll ich denen das schicken oder mich „totstellen“.
    Dankeschon mal
    PS: Sie drohen uns, dass so eine Täuschung der Geschäftsfähigkeit gewesen wäre und wir nun Schadenersatz zahlen müssten.
    DANKE

    1. Uwe Martens says: 21. Januar 2013 at 15:19

      Bitte rufen Sie uns kurz an. Anwaltskosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

  30. Andreas B. says: 8. Januar 2013 at 07:09

    Ich fürchte, ich bin nach dem Klick auf einem Werbebanner auf Facebook auch auf diese Firma hereingefallen. Habe die Registrierung gemacht und kriege vermutlich in den nächsten Tagen Post. Kann man da etwas tun?

  31. M. says: 14. November 2012 at 19:37

    Unsere Tochter (19 )ist auch in die *melangofalle*getappt, mit welchen Kosten müssen wir rechnen , wenn sie uns weiterhelfen?

    1. Uwe Martens says: 19. November 2012 at 11:09

      Rufen Sie uns bitte an. Wir erklären Ihnen gerne die Details. Für das Telefonat selbst entstehen keine Kosten.

    2. Ellerbeck karl says: 3. Juni 2013 at 06:37

      hallo ich bin auch in diese fall getappt bei Facebook und habe mich versehentlich angemeldet ich soll jetzt 240€ zahlen und habe schon einen Widerspruch per Einschreiben rücksendeschein geschrieben jetzt nach einer Woche ist wieder eine Zahlungsaufforderung gekommen ich soll innerhalb 5Tagen zahlen sonst machen die eine Anzeige gegen mich was soll ich tun Warte um ein detailierte Antwort

  32. l. burkhard says: 4. Oktober 2012 at 14:10

    hallo
    ich war auf der web seite von melango und bekomme jetzt eine zahlungsaufforderung–wo sind wir denn–was soll ich machen
    mfg burkhard l.

    1. Uwe Martens says: 8. Oktober 2012 at 10:08

      Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen – am besten per Mail. Wir helfen bei der Forderungsabwehr.

  33. W Michael says: 14. September 2012 at 10:57

    Sehr geehrter Herr Martens,
    habe mich auch auf die Plattform von Melango verirrt und auch besagte Rechnung über eine Grundgebühr erhalten, diese habe ich voreilig bezahlt um Ruhe vor dieser Firma zu haben. Jetzt steht nur noch die Aufnahmegebühr incl. Mahnkosten über 221,50€ ins Haus mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.
    Können Sie mir weiterhelfen und besteht die Möglichkeit die Grundgebühr zurück zu bekommen.
    Herzlichen Dank
    W Michael

    1. Uwe Martens says: 17. September 2012 at 11:39

      Gerne helfen wir Ihnen. Bitte senden Sie uns die Unterlagen – am besten per Mail. Voraussichtlich: Ja, Sie dürften einen Anspruch auf Rückzahung haben. Einzelheiten muß einer Prüfung der Unterlagen vorbehalten bleiben.

  34. Ferdinand L says: 3. September 2012 at 14:32

    War auf der Seite melango, das wars, nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung von 249,–€.
    Wo leben wir denn, ich muß jeden Kunden von mir ueine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen
    und diese Fa. schickt eine Zahlungsauffordrung für gar nichts.
    Wo leben wir denn eigentlich, ich habe eine anständige seriöse Fa.
    dann kommen solche Firmen übers Internet, das ist eine Frechheit.
    Ferdinand L

    1. Uwe Martens says: 3. September 2012 at 20:52

      Wir unterstützen Sie in der Forderungsabwehr. Bitte senden Sie uns die Unterlagen (Mails etc.). Danke.

  35. Sergiu says: 17. August 2012 at 15:55

    Ich hab ein brief von denen bekommen dass ich innerhalb 5 tage 249 € zahlen muss sonst schalten sie das inkasso ein wass soll ich bitte tun. bitte um dringend um antwort

    1. Uwe Martens says: 19. August 2012 at 19:20

      Bitte senden Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen (sofern noch nicht geschehen). Wir helfen Ihnen bei der Forderungsabwehr.

  36. Werner R. says: 10. Juli 2012 at 14:55

    Ich habe einen neuen vorfall von Grosshandelspreise.de(melango.de)
    hier auf dem Tisch liegen.Was mus ich tun?

    1. Uwe Martens says: 11. Juli 2012 at 06:33

      Bitte senden Sie uns die an Sie gesandten Schreiben von Melango und Ihre Antwortschreiben (sofern erfolgt) und schildern Sie uns bitte in einer kurzen Mail, Ihren beruflichen Hintergrund und den Ablauf der Anmeldung. Vielen Dank!

  37. Markus G. says: 3. Juli 2012 at 18:51

    Mir wurde ebenfalls eine Zahlungsaufforderung geschickt, ich habe bei melango angerufen und habe ihnen gesagt dass ich minderjährig bin und somit nicht Vertragspflichtig bin. Trotzdem bestehen die auf die Zahlung und wollen dazu noch Kopie von Geburtsurkunde und Personalausweis.
    Was soll ich tun?

    1. Uwe Martens says: 4. Juli 2012 at 09:24

      Sind Sie immer noch minderjährig? Wenn ja, warten Sie am besten das weitere Vorgehen ab. Gerne können Sie uns die Unterlagen einmal zur Durchsicht zuleiten. Wenn Sie wünschen, können Ihre Eltern gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Aber Sie können auch erst einmal abwarten. Sobald eine Nachricht von Gericht kommt, wollen Sie bitte uns unverzüglich Bescheid geben. Viel Glück!

      1. Markus G. says: 4. Juli 2012 at 21:35

        Ja ich bin immer noch minderjährig, die haben bis jetzt nur eine Zahlungsaufforderung geschickt und heute die schriftliche Aufforderung Kopie von Geburtsurkunde und Personalausweis zu schicken.

  38. Michael G. says: 23. April 2012 at 17:23

    Habe melango Hausverbot erteilt! Da nie ein Vertrag gemacht wurde/ Unterschrieben! Die höhe eines Verstoßes wurde auf 500.000 € Festgesetzt! Und siehe da es kommt immer noch die Doof-mail von melango.Ich werde eine Anzeige wegen Verletzung des Hausverbots mit der Forderung auf 500.000€ Geltend machen. Ich bin im Außereuropäischen Ausland!

    1. Uwe Martens says: 24. April 2012 at 11:06

      Danke für Ihren Eintrag. Wie meinen Sie das mit dem „Hausverbot“? Vor welchem Gericht haben Sie einen Erfolg gegen Melango erzielt?

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