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Probleme mit Branchenverzeichnis / meinbranchenverzeichnis.de / Hamann Medien GmbH

Branchenverzeichnis

Immer wieder berichten Mandanten uns von Branchenbüchern, die einen Antrag übersenden. Meistens sind die Mandanten der Ansicht, es handle sich um eine Korrekturüberprüfung bestehender Daten im Internet. Die Überraschung erfolgt dann in Form einer Rechnung für den Eintrag.

Derzeit sind uns Rechnungen des Branchenverzeichnis meinbranchenverzeichnis.de der Hamann Medien GmbH, Geislingen, bekannt geworden. Hier hatten wir zu prüfen, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist. Dies ist deshalb fraglich, da man zwar der Auffassung sein kann, es werde hier der Eindruck erweckt, es handle sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot, der Preis jedoch auf dem Antragsformular im Text angegeben ist.

Das Formular sieht so aus:

Der Bundesgerichtshof hat bereits in einem Urteil von 2012 entschieden, dass eine Entgeltklausel unwirksam ist, wenn sie durch eine drucktechnische Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt wird, dass man sie dort nicht vermutet (BGH, Urteil vom 26.07.2012 – VII ZR 262/11). Ob das Urteil auf den vorliegenden Fall Anwendung findet, werden im Zweifel wieder Gerichte entscheiden müssen.

In jedem Fall sollten Sie Verträge aber vorsorglich kündigen, damit keine automatische Verlängerung erfolgen kann. Ein Widerrufsrecht besteht zwar in der Regel nicht, eine Anfechtung kann aber möglich sein.

Haben Sie auch eine Rechnung von Branchenverzeichnis meinbranchenverzeichnis.de der Hamann Medien GmbH erhalten? Kontaktieren Sie uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

One Reply to “Probleme mit Branchenverzeichnis / meinbranchenverzeichnis.de / Hamann Medien GmbH”

  1. Frank Hofmann says: 15. Januar 2016 at 15:08

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    habe heute die zweite Mahnung der Haman-medien erhalten.
    Nach der ersten Rechnung bat ich per mail um eine Zweitschrift des Auftrages um diese meinem Anwalt zukommen zu lassen.
    Es geschah nichts, ausser, dass die erste Mahnung Anfang Januar kam und heute die zweite.
    Was ist zu tun. Ich fühle mich arglistig getäuscht durch diese Firma.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Hofmann

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