In drei Schritten soll die Insolvenzordnung erneuert werden. Schritt 1 erfolgte bereits durch das Gesetz zur Erleichterung bei der Sanierung von Unternehmen, das weitgehend ab dem 01. März 2012 in Kraft treten wird. Mit dem zweiten Schritt soll die Verbraucherinsolvenz neu geordnet werden und insbesondere die Wohlverhaltensperiode verkürzt werden. Der dritte Schritt wird sich mit der Konzerninsolvenz beschäftigen.
Der nun zweite Reformschritt, die Änderung der Verbraucherinsolvenz, umfaßt insbesondere folgende Neuerungen:
- Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung
- stärkere Gläubigerrechte
- insolvenzfeste Lizenzen
- Stärkung einer Einigung
Kurz zu den für viele Verbraucher zentralen Eckpunkt:
Die Verkürzung der Restschuldbefreiung kann auf drei oder fünf Jahre erfolgen. Drei Jahre sollen möglich sein, wenn wenigstens ein Viertel der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden können. Fünf Jahre (statt bisher sechs Jahre) sollen möglich sein, wenn wenigstens die Verfahrenskosten vollständig vom Schuldner getragen werden. Diese Verkürzungsoptionen sollen allen natürlichen Personen zustehen.