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Aktuelles

Vorvorwahl-Anbieter 010091 nun mit neuem Vorgehen

Hinweis:
In sämtlichen, bisher von uns hier betreuten Angelegenheiten konnten wir erreichen, daß die Forderung nicht gerichtlich verfolgt wurde! Mit unserer außergerichtlichen Forderungsabwehr hatten wir folglich unmittelbar den von den Mandanten gewünschten Erfolg.
Durch die Vielzahl an Mandanten und Interessenten und die Tatsache, dass wir schon seit längerer Zeit Informationen über diese Angelegenheit sammeln, sind wir in der Lage, im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens sehr viel vorzutragen. Bislang wurde keiner unserer Mandanten zur Zahlung verurteilt.

In den diversen, von uns betreuten Fällen von Abrechnungen verschiedener Vorvorwahlanbieter fällt eine jüngere Änderung des Vorgehens bei dem Vorvorwahl-Anbieter 010091 UG (haftungsbeschränkt) auf:
Zwischenzeitlich versendet die 010091 UG (haftungsbeschränkt) bei nicht oder verspätetet zahlenden Kunden eigene Mahnungen – Betreff: „Freundliche Zahlungserinnerung“. Hierfür werden 5,90 EUR an Mahngebühren angesetzt.
Erst wenn hierauf keine Zahlung erfolgt, wird das Inkassobüro DTMI eingeschaltet. Dann schnellen die Kosten in die Höhe: Es kommen mit dem Inkassoschreiben Kosten in Höhe von 32,50 EUR hinzu.
ACHTUNG:
Wer tatsächlich auf die „freundliche Zahlungserinnerung“ von 010091 UG (haftungsbeschränkt) nicht zahlte, befindet sich nach dem Gesetz in Verzug.
Bisher ist uns allerdings nicht bekannt, ob 010091 UG (haftungsbeschränkt) im Falle des Zahlungsverzuges auch tatsächlich die Gebühren samt Inkassokosten einklagt.
TIPP:
Eine Klage von 010091 UG (haftungsbeschränkt) birgt für den Vorvorwahlanbieter auch ein nicht zu unterschätzendes Prozeßrisiko. Verschiedene Amtsgerichte hatten bereits entschieden, daß die Weitergabe von Telekommunikationsverbindungsdaten an ein Inkassobüro zwecks Forderungseinzugs nicht ganz unproblematisch ist. Außerdem bleibt gerade bei Kleinstforderungen nach wie vor die Frage der Schadensminderungspflicht.
WIE SOLLEN SIE NUN REAGIEREN?
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie nun auf die Mahnungen / Inkassoschreiben reagieren sollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich auf unserem Blog!

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