Gute Nachrichten für alle, die beim Immobilienkauf eine Maklerprovision bezahlt haben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass viele Maklerprovisionsvereinbarungen unwirksam sind. Käufer können in solchen Fällen die gezahlte Provision zurückfordern – und das kann mehrere Tausend Euro ausmachen! Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und Ihr Geld zurückzuholen.
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH hat klargestellt, dass der sogenannte Halbteilungsgrundsatz (§ 656 d BGB) strikt eingehalten werden muss. Das bedeutet:
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Verkäufer und Käufer müssen sich die Maklerprovision mindestens zur Hälfte teilen.
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Wenn der Verkäufer nichts oder weniger zahlt, ist die gesamte Provisionsvereinbarung ungültig. Der Käufer muss dann gar nichts zahlen und kann sein Geld zurückverlangen.
In den beiden Fällen, die der BGH entschieden hat, hatten Makler versucht, diese Regel zu umgehen:
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Fall 1: Der Verkäufer zahlte keine Provision, und der Käufer sollte alles übernehmen. Der BGH entschied: Das ist unzulässig – der Käufer muss nichts zahlen.
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Fall 2: Der Makler argumentierte, dass eine gemischt genutzte Immobilie (Wohnhaus mit kleinem Büro) nicht unter die Regel fällt. Der BGH stellte klar: Auch solche Immobilien fallen unter den Halbteilungsgrundsatz.
Haben Sie eine Provision bezahlt? Prüfen Sie jetzt Ihre Rechte!
Wenn Sie in den letzten drei Jahren eine Immobilie gekauft und dabei eine Maklerprovision bezahlt haben, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob diese korrekt abgerechnet wurde. Viele Makler versuchen, durch Tricksereien mehr Geld vom Käufer zu verlangen – oft zu Unrecht.
Warum wir Ihnen helfen können
Wir helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre gezahlte Provision zurückzuholen:
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Prüfung Ihrer Unterlagen: Wir schauen uns genau an, ob die Provisionsvereinbarung rechtlich korrekt war.
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Rückforderung durchsetzen: Hat der Makler gegen das Gesetz verstoßen, können Sie mit unserer Hilfe die Rückzahlung Ihrer Provision verlangen – notfalls auch vor Gericht.
Handeln Sie jetzt – es lohnt sich!
Maklerprovisionen sind oft sehr hoch – mehrere Tausend Euro sind keine Seltenheit. Wenn der Makler gegen das Gesetz verstoßen hat, können Sie dieses Geld zurückfordern. Zögern Sie nicht: Lassen Sie Ihre Provisionszahlung von uns prüfen und holen Sie sich Ihr Geld zurück! Wir helfen Ihnen gerne. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens, Tel.: (0 69) 95 92 91 90 oder per Mail martens@recht-hilfreich.de