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24 Steuertipps – Arbeitsmittel absetzen

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Arbeitsmittel und Bildungskosten richtig absetzen.

Denken Sie in der Steuererklärung an Ausgaben für Arbeitsmittel und Bildungskosten. Büroausstattung, Computerequipment, Weiterbildungskosten und Arbeitskleidung können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese zu mehr als 90% beruflich genutzt werden. Alle Ausgaben zusammen müssen mehr als 1.000,00 € betragen.

Bei einzelnen Ausgaben sollten Sie darauf achten, dass diese nicht mehr als 952,00 € (800,00 € netto) betragen. Wer Handys, Computer usw. kauft und pro Anschaffung mehr bezahlt, kann diese nur über die Nutzungsdauer Anteilig absetzen. Für je bis zu 952,00 € bekommt man aber schon recht ordentliche Sachen. Das gilt auch für gebrauchte Dinge.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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