In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: doppelte Haushaltsführung
Haben Sie eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort? Herzlichen Glückwunsch! Die Kosten können Sie in der Steuererklärung angeben und abziehen. Und zwar bis zu satte 1.000,00 € im Monat. Auch Kosten der Einrichtung und Kosten für eine Garage oder einen anderen Stellplatz für das Fahrzeug können abgesetzt werden.
Einem aktuellen Urteil nach, gilt dies auch dann, wenn der bisherige Arbeitsplatz nicht mehr besteht, Sie aber wegen der laufenden Kündigungsfrist noch Miete zahlen müssen.
Übrigens: auch Fahrtkosten von der Hauptwohnung zur Zweitwohnung können Sie geltend machen. Das Finanzamt meint: Sie dürfen einmal pro Woche zur Familie nach Hause fahren! Hierfür gibt es einen Abzugsposten von 0,30 € / km.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh