In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Verlustverrechnungen, Frist 13.12.2019
Verluste beim Verkauf von Aktien können mit Gewinnen verrechnet werden. Hierzu müssen Sie, wenn Sie Depots bei mehreren Banken haben, eine Verlustbescheinigung vorlegen, die bis zum 13.12.2019 bei Ihrer Bank beantragt werden muss.
Die Geltendmachung der Verluste muss dann in der Steuererklärung beantragt werden.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh