Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern kann für Unternehmer regelmäßig ein beachtliches Risiko darstellen. Wird in einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt, dass eben kein freies Mitarbeiterverhältnis vorliegt, sondern eine Scheinselbständigkeit, also ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, hat der Unternehmer nicht nur die Honorare an den freien Mitarbeiter bezahlt, sondern muss auch noch Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der…
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