Hatte der verstorbene Darlehen vergeben, können Erben diese zurückfordern. Als Erbe ist man Rechtsnachfolger des Verstorbenen. D.h. alle Rechte, die der Verstorbene hatte, stehen nun den Erben zu. Damit kann man meistens problemlos ein Darlehen als Erbe zurückfordern. Handelt es sich um mehrere Erben, dann kann jeder Erbe für sich die Rückzahlung fordern (§ 2039…
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